Frage zu Ersatzerbe und natürlicher Erbfolge

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kamarina
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Ersatzerbe und natürlicher Erbfolge

Liebe Forenteilnehmer,

folgendes Problem bzw. Fragestellung hat sich heute bei mir aufgetan:

Mein Vater ist vor 3 Wochen nach langer Krankheit verstorben und ich ging davon aus, die einzige Erbin zu sein (ich bin Einzelkind und meine Eltern sind geschieden). Noch vor ein paar Wochen fragte ich ihn, ob er ein Testament hätte bzw. noch eins machen möchte und da verneinte er, da er meinte, es wäre eh alles klar und ich wäre sowieso die Alleinerbin.

Nun hat sich heute seine letzte Lebensgefährtin / Pflegerin bei mir gemeldet und meinte, er hätte zu ihr gesagt, dass es ihr noch etwas vererben möchte und sie solle dann mit mir sprechen. Es ist also möglich, dass er das noch vorhatte und es nicht mehr dazu kam; gesagt hat er aber nichts zu mir. Ich weiß also nicht, ob er ihr wirklich etwas vererben wollte bzw. wieviel. Ich habe seinen Anwalt kontaktiert und der wusste auch von nichts. Die Äußerung meines Vaters, dass er kein Testament brauche, fiel auch in Anwesenheit des Anwalts.

Da mein Vater zum Schluss stark pflegebedürftig war, kaum mehr schreiben konnte und schon gar keinen Notar hätte aufsuchen können, gehe ich davon aus, dass er diesen letzten Willen, dass seine Freundin etwas Geld bekommen soll, nicht mehr fixieren konnte und sich das somit erledigt hat. In seiner Wohnung war auch kein diesbezügliches Schriftstück auffindbar.

Falls aber doch noch ein Testament auftauchen sollte, in dem er ihr etwas vermacht hat, würde dies aber nur das Erbe meines Vaters (etwas Bargeld) betreffen, NICHT aber das zukünftige Erbe meine Oma, deren Erbe er gewesen wäre? Meine Oma hat ein Testament verfasst, in dem mein Vater ihr Alleinerbe ist und ich die Ersatzerbin bin. Ich fände es noch vertretbar, der Freundin meines Vaters etwas vom Erbe meines Vaters abzugeben, wenn das sein Wunsch war, hoffe aber, dass sie damit nicht noch Anspruch auf das Erbe meiner noch lebenden Oma hat.

Vielen Dank für eure Hilfe!




-- Editiert von Kamarina am 12.07.2019 15:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Vorliegend ist der vielleicht wirklich geäußerte Wunsch des Vaters, der Pflegerin etwas zukommen zu lassen (vielleicht ein Vermächtnis) völlig irrelevant: Für Testamente gelten im BGB genaue Formvorschriften und solange die nicht erfüllt sind, bist du wie mit dem Vater besprochen Alleinerbe.

Wenn dein Vater verstorben ist, kann er kein Erbe mehr werden (§1923 BGB , Satz 1). Da greift die Ersatzerbschaft und selbst wenn die Gefährtin testamentarisch zur Alleinerbin erklärt worden wäre. bleibt das so.

Übrigens: Selbst wenn im Testament stehen würde, dass die Gefährtin das Erbe der Oma antreten an stelle des Erblassers antreten solle, ändert das nichts: über ein noch nicht angetretenes Erbe kann man nicht verfügen: §311b BGB Absatz 4 .




-- Editiert von quiddje am 12.07.2019 16:14

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