Hallo zusammen,
wir hatten in den letzten Jahren diese Thema schon einmal. Eine Zusammenfassung vom bisher Geschehenen.
Die Mutter von Frau A verstarb im August 2009, Erben waren der Ehemann (Vater von Frau A) und die Tochter (Frau A), beide sollten jeweils die Hälfte erben wie es auch aus dem gemeinsamen Erbschein der im November 2009 erteilt wurde hervorging.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen der Tochter an den Vater den Erteil auszuzahlen reagierte dieser nur mit der Aussage er habe keine Zeit. Frau A wohnt über 600 km von den Eltern entfernt. Da der Vater auch im April 2010 noch nicht bereit war den Erbteil auszuzahlen schaltete Frau A einen Anwalt an ihrem Wohnort ein der mehrmals den Vater aufforderte den Erbteil auszuzahlen, nichts passierte. Im August 2010 war der Vater bereit gemeinsam mit Frau A die Konten der Verstorbenen aufzulösen und den Erbteil an Frau A auszuzahlen. Frau A machte einen Termin bei der Bank der Verstorbenen und fuhr gemeinsam mit ihrem Ehemann 1300 km zu diesem Termin. Dort legte der Vater dann ein Berliner Testament
vor in dem er als Alleinerbe eingetragen war, Frau A sollte nur Ihren Pflichtteil bekommen. Der Vater reichte das Testament beim Amtsgericht ein und viele Monate passierte nichts. Frau A beauftragte ihren Anwalt den Pflichtteil der ja fest stand von ihrem Vater einzufordern, mehrmals wurde der Vater mit Fristsetzung aufgefordert den Pflichtteil an seine Tochter auszuzahlen, es passierte wieder nichts.
Im November 2011 reichte der Anwalt von Frau A beim zuständigen Landgericht eine Stufenklage ein, im September 2012 kam es dann zu einem Gerichtstermin. Frau A, ihr Ehemann und ihr Anwalt fuhren 1300 km zum Gerichtstermin der 15 Minuten dauerte und zu keinem Ergebnis bzw. Urteil kam denn der Vater und sein Anwalt weigerten sich vor Gericht den Pflichtteil auszuzahlen. Die Auseinandersetzung sollte laut Gericht in ein schriftliches Verfahren umgewandelt werden wenn beide Parteien dem zustimmen, Frau A stimmte zu der Beklagte (Vater) jedoch nicht.
Der Pflichtteil steht auch seitens des Gerichts fest, der Pflichtteilsergänzungsanspruch muss noch geklärt werden da der Vater zu Lebzeiten von seiner Frau Geld und Sachgeschenke in beachtlichen Ausmaßen erhielt, dazu schlug das Gericht einen Vergleich mit einer entsprechenen Summe vor. Frau A nimmt diesen Vergleich an der Beklagte wird diesen vermutlich ablehnen da er sowieso nicht zahlen will.
Das Gericht schrieb dazu, sollte eine der beiden Parteien den Vergleich ablehnen müsste es zu einem neuen Gerichtstermin kommen. Das bedeutet für Frau A weiter hohe Kosten und wieder mit dem Anwalt 1300 km fahren um sich für Minuten im Gerichtssaal zu streiten und vermutlich wieder ohne Ergebnis.
Weiterhin teilte das Gericht mit das die Kosten des Verfahrens der Beklagte tragen wird. Frau A hat bisher einige tausend Euro investiert da sie ja in Vorkasse gehen muss und erst später ihr Geld vom Beklagten zurück bekommt. Sollte es nun zu einem neuen Termin kommen wären wieder Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und natürlich Fahrt und Übernachtungskosten zu zahlen. Frau A hat keinen eigenen Verdienst, ihr Ehemann ist Alleinverdiener die Ersparnisse sind nun verbraucht.
Beim Beklagten spielen die Finanzen keine Rolle davon sind genügend vorhanden.
Unsere Fragen dazu, wielange ist die Prozedur zumutbar, 1300 km zum Gerichtstermin fahren der wieder nur einige Minuten dauert und kein Urteil gesprochen wird ?
Wenn eine Stufenklage eingereicht wird kann das Gericht hier nicht urteilen zumindest erst einmal den Pflichtteil der ohnehin feststeht auszuzahlen ?
Wozu gibt es Gesetze für Erbrecht wenn hier der Beklagte machen kann was er will ?
Danke für die Hilfe.
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Frage zu Pflichtteil/Pflichtteilergänzungsanspruch
6. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2013 | 17:47
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 22x hilfreich)
Frage zu Pflichtteil/Pflichtteilergänzungsanspruch
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