Hallo zusammen,
ich würde mich über eine Einschätzung zur folgende fiktive Situation freuen:
- Erbengemeinschaft bestehend auf 3 Erben (je 1/3) im Besitz von Grund und Boden
- Zwei (A & B) wollen am freien Markt verkaufen und es liegen schriftliche Angebote vor
- Einer (C) will nicht verkaufen und die Erbteile der beiden anderen erwerben deutlich unten den Angeboten. Falls nicht erwägt er eine Teilungsversteigerung und will dann selbst zuschlagen.
Kann man in so einem Fall C schadensersatzpflichtig machen? Durch das Versteigern ist ja B und C ein Schaden entstanden, weil ja ein höherer Erlös erzielbar gewesen wäre. Falls ja, welche Paragraphen gelten hier?
Unterstellend dem Schadensersatzanspruch wird stattgegeben (per Urteil unterstelle ich). Wer zahlt die Kosten (eigener Anwalt, fremder Anwalt, Gericht)? Ich vermute der den Schaden zu begleichen hat. Also C, oder?
Danke & Gruß!
Frage zu Teilungsversteigerung
9. Juni 2020
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Frage vom 9. Juni 2020 | 13:42
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zu Teilungsversteigerung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2020 | 14:15
Von
Status: Richter (8468 Beiträge, 4624x hilfreich)
ZitatKann man in so einem Fall C schadensersatzpflichtig machen? Durch das Versteigern ist ja B und C ein Schaden entstanden, weil ja ein höherer Erlös erzielbar gewesen wäre. Falls ja, welche Paragraphen gelten hier? :
Nein.
#2
Antwort vom 9. Juni 2020 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (49313 Beiträge, 17345x hilfreich)
Zitat:Kann man in so einem Fall C schadensersatzpflichtig machen?
Nein.
Zitat:Durch das Versteigern ist ja B und C ein Schaden entstanden, weil ja ein höherer Erlös erzielbar gewesen wäre.
Woher weißt Du das? Außerdem können A und B ja mitsteigern, wenn sie meinen, dass sie bei einem anschließenden Verkauf einen höheren Erlös erzielen. Das wäre dann ja leicht verdientes Geld für denjenigen.
Außerdem können A und B ja diejenigen, die bereits ein Angebot abgegeben haben zur Versteigerung einladen. Dann ist davon auszugehen, dass sie bis zu ihrem bisherigen Angebot mitbieten würden.
Es ist nicht grundsätzlich so, dass bei einer Versteigerung eine Immobilie unter Wert weggeht. Es kann daher durchaus passieren, dass C sich mit so einem Vorgehen verkalkuliert.
-- Editiert von hh am 09.06.2020 14:47
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#3
Antwort vom 9. Juni 2020 | 15:14
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke; klingt sehr abschließend.
Die Spiel, dass A & B mitsteigern und/oder die ernsthaften Interessen einlädt und auch mitsteigern führt allenfalls dazu dass man vereitelt das C den Zuschlag erhält, jedoch das Ganze trotzdem (weit) unter den Angeboten endet.
Andere/bessere Ideen eine Teilungsversteigerung zu stoppen? §180 Abs. 2 ZVG scheint auch dünnes Eis zu sein.
Danke & Gruß!
#4
Antwort vom 9. Juni 2020 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (49313 Beiträge, 17345x hilfreich)
Zitat:Die Spiel, dass A & B mitsteigern und/oder die ernsthaften Interessen einlädt und auch mitsteigern führt allenfalls dazu dass man vereitelt das C den Zuschlag erhält, jedoch das Ganze trotzdem (weit) unter den Angeboten endet.
Wie kommst Du zu dieser Auffassung? Ich habe gerade keinen Überblick, wie die Versteigerungen zu Corona-Zeiten ausgehen.
Davor gab es bei interessanten Immobilien durchaus Fälle, die deutlich über dem Verkehrswert weggegangen sind. Ich kenne konkret Fälle, bei denen der Zuschlag mehr als 50% über dem von einem Sachverständigen ermittelten Verkehrswert lag.
Da Du von schriftlichen Angeboten im Plural sprichst, würde ich das an der Stelle von A und B völlig locker sehen und sogar ankündigen, dass man die Teilungsversteigerung selbst beantragt, wenn C keinen angemessenen Preis zahlen möchte.
Zitat:Andere/bessere Ideen eine Teilungsversteigerung zu stoppen?
Aus meiner Sicht gibt es für A und B gar keinen Grund die Teilungsversteigerung zu stoppen.
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