Frage zu der Vererbung zu ungleichen Teilen.

18. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tomkyle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu der Vererbung zu ungleichen Teilen.

Hallo zusammen ich bin 80 Jahre alt und bin der Meinung das es langsam an der Zeit ist ein Testament zu schreiben.
Zur persönlichen Situation: ich habe zwei Kinder meine Mann ist bereits länger verstorben.
Die Tochter hat sich gerade in den letzten Jahren immer um mich gekümmert während der Sohn zu dem ich ein zerrüttendes Verhältnis habe leider viele persönliche Probleme mit Drogen hatte bzw. noch hat. Es gab große zum Teil körperliche Ausseinandersetzungen zwischen mir und meinem Sohn.
1.Ich würde meiner Tochter gerne die Wohnung vererben. Das Vermögens würde ich zu 70% meiner Tochter vererben und meinem Sohn 30% ist das rechtlich möglich?
2. Mein Sohn hat von mir bereits große Geldbeträge bekommen kann man das auf das Testament anrechnen lassen?
Ich danke für Tipps und Hinweise.


-- Editiert von Tomkyle am 18.11.2020 01:02

-- Editiert von Tomkyle am 18.11.2020 01:04

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4 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4284 Beiträge, 2436x hilfreich)

Ich beginne mal mit dem wichtigsten Tipp: das ist nicht gut,was du da planst!
Es würde bedeuten dass die beiden Kinder eine Erbengemeinschaft bilden. Keiner kann da ohne Zustimmung des anderen über irgendwas verfugen. Wenn der Sohn bockig (oder einfach nur wegen Drogenrauschon nicht handlungsfähig ) ist,ist deine Tochter machtlos.
Also: benenne lieber die Tochter zur alleinigen Erbin und bestimme zusätzlich, was der Sohn bekommen soll. Das nennt sich dann Vermächtnis an den Sohn.
Rechtsfolge wäre im Todesfall, dass deine Tochter den gesamten Nachlass bekommt und die Vermächtnises auf Anforderung des bedachten Sohnes an den "auskehren" muss. Aber sie kann erst mal allein handeln!

Wenn der Sohn nicht einverstanden sein sollte, kann er die Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil fordern. Auch diese Forderung muss er an die Erbin stellen und diese muss das dann auszahlen. Der Pflichtteilsanspeuch des Sohnes wäre hier 25% des Wertes des Erbes- also nur Geld aber keine Anteile an irgendwas und somit auch kein Problem für die Handlungsfreiheit der Erbin.
Wenn die Tochter am Ende eine Eigentumswohnung allein und vom Rest 70% bekommen soll, wäre je nach Wert des Restes auch ein Pflichtteilergänzungsanspruch des Sohnes möglich: da wird der Wert des Vermächtnises betrachtet und dann so viel Geld gefordert, dass das in Summe 25% des Wertes der Erbschaft errechecht. Den Anspruch hat er auf jeden Fall.

Bereits vollzogene Schenkungen können übrigens nachträglich nicht aufs Erbe angerechnet werden - oder jedenfalls nicht, wenn der Bedachte nicht zustimmt. Wenn schon bei der Schenkung klar ist, dass das aufs Erbteil anzurechnen ist, gilt das natürlich. Das nennt sich dann vorweggenommen Erbfolge und müsste bewiesen werden. Für künftige Schenkungen an den Sohn kannst du es ja von ihm unterschreiben lassen ("wird beim Todesfall auf Pflichtteilsanspeuch angerechnet").


Abschließend noch: ich bin der Meinung, mit 80 wird es nicht "allmählich", sondern eher "allerhöchste" Zeit ein Testament zu errichten - es sei denn man hat nichts zu vererben oder will, dass die Kinder sich endgültig zerstreiten und dabei möglichst viel Ärger haben! Mach einfach erst mal heute ein Testament (komplett handschriftlich, mit Datum und Unterschrift) in dem du alles deiner Tochter vererbst. Von da aus kannst du dann wenn du willst jeden Tag ein neues machen, in dem du genauer schreibst, was du regeln willst. Aber schon das allererste wird deinen beiden Kindern die Nerven sehr schonen, wenn es soweit ist

-- Editiert von quiddje am 18.11.2020 05:09

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomkyle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
quiddje


Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.
Sie haben wohl Recht es wird Zeit ein schriftliches Testament zu verfassen obwohl ich noch gesund und geistig fit bin. Wenn ich Sie richtig verstanden habe hat mein Sohn auf das gesamte Vermögen incl. der Wohnung einen Pflichteilanspruch in Höhe von 25% so lange ich ihn nicht enterbe.
Sollte das Testament mit Hilfe eines Anwalts formuliert werden oder sind sie der Meinung das man das auch selbstständig und rechtlich verständlich formulieren kann?

-- Editiert von Tomkyle am 18.11.2020 20:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4284 Beiträge, 2436x hilfreich)

Nein, der Sohn hat laut Sachverhalt Anspruch auf 50% von allen, wenn er nicht (durch Testament!) enterbt wird.
Bei Enterbung sind es noch 25% Pflichtteilsanspruch (am Barwert des Erbes, NICHT an Erbgegenständen!)

Wenn er als Erbe zu 30% eingesetzt wird und bestimmt wird dass die Tochter den Rest erbt und außerdem aber allein die Wohnung bekommen soll, dann gehören im auch 30% jedes Löffels und die Tochter darf nicht Mal über eine Rolle Klopapier aus dem Nachlass verfügen. Wann die Erbengemeinschaft es schafft, ihr die Wohnung zu übertragen, ist auch ungewiss. Deswegen: nur eine Person Erben lassen, den Rest gegebenenfalls über Vermächtnisse bedenken.

Ein Testament hat Formvorschriften: komplett selbst per Hand geschrieben und unterschrieben muss es sein. Wenn man sich das zutraut: nix wie los. Danach kann man es gegen kleine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegen, damit es auf jeden Fall gefunden wird. Das ist dann schon die Kür.

Ein Notar kostet. Das kommt aber den Erben wiederum zugute weil die dann vermutlich keinwn Erbschein (der genausoviel kostet) brauchen. Hauptproblem beim notariellen Testament ist meiner Ansicht nach, dass man dazu neigt, es herauszuzögern. Irgendwann ist es zu spät und dass Mama eine bestimmte Verteilung wollte, ist irrelevant: die Form muss eingehalten werden. Deswegen meine ich: heute noch verfassen.
Zum Notar kann man dann immer noch und es da verbessern.

-- Editiert von quiddje am 18.11.2020 22:34

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49311 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat:
Sollte das Testament mit Hilfe eines Anwalts formuliert werden


Nein, ein Notar ist der richtige Ansprechpartner und den solltest Du auch aufsuchen.

1x Hilfreiche Antwort

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