Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu einem Testament
aus dem Jahre 1990.
Es wurde bei einem Notar folgende Niederschrift erstellt:
Ich Max Mustermann, berufe meinem Alleinerben hinsichtlich meines gesamten dereinstigen Nachlasses meine Ehefrau Frau
Erika Mustermann geboren 01.01.1950 wohnhaft Berlinerstr.1 in Frankfurt,
ersatzweise meinen Sohn Thomas Mustermann ebenda wohnhaft.
Auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht wurde ich vom Notar hingewiesen.
Jetzt zur Frage ich bin der einzigste Sohn, Vater ist bereits verstorben bin ich der Schlusserbe oder könnte die Mutter das Erbe an Ihren Lebensgefährten überschreiben oder gar ein neues Testament erstellen.
Danke für eure Hilfe.
Frage zu einem Testament
23. Februar 2020
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Frage vom 23. Februar 2020 | 06:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu einem Testament
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2020 | 07:41
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 88x hilfreich)
Es handelt sich hier um ein einseitiges notarielles Testament. Es ist nur über das Vermögen des Vaters testiert worden. Bindungswirkungen sind hier nicht zu erkennen. Das heißt, die Frau kann über ihr Vermögen, zu welchem jetzt auch das Vermögen des Vaters zählt, frei verfügen, also auch frei testieren.
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