Frage zu erhalt von Testament Kopie von Notar

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Janina1975
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu erhalt von Testament Kopie von Notar

Hallo zusammen,
habe vom Notar die Kopie eines Testaments bekommen. Das Testament ist nur eine Seite und es steht eine 5 darüber wie als wäre es Seite 5 oder Punkt 5. Ist es üblich das man nur einen Teil vom Testament bekommt weil man nur von diesem Teil betroffen ist ? Gibt es trotzdem irgendwie die Möglichkeit das komplette Testament einzusehen ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

In welchem Zusammenhang hast Du die Kopie bekommen?

Die 5 kann auch heißen, dass es die 5. Ausfertigung ist.

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#2
 Von 
Janina1975
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz normal vom Notar als Erbe, bekommen, das Testament ist handgeschrieben, die 5 auch. Auf die Idee mit der Ausfertigung bin ich noch gar nicht gekommen

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#3
 Von 
Janina1975
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe jetzt rausgefunden das ein weiterer Miterbe auch nur dieses Blatt mit 5 bekommen hat also kann es nicht die 5 Ausfertigung sein. Kann man irgendwie das gesamte Testament einsehen

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
Ist es üblich das man nur einen Teil vom Testament bekommt weil man nur von diesem Teil betroffen ist ?

Eine Erbe erhält i.d.R. das komplette Testament. Ausnahme wäre bei einem gemeinschaftlichen Testament - die Verfügungen auf den Tod des Überlebenden werden dann erst nach dem Tod des Überlebenden eröffnet.

Ein Vermächtnisnehmer erhält nur eine auszugsweise Kopie des Testaments..
Zitat:
Gibt es trotzdem irgendwie die Möglichkeit das komplette Testament einzusehen ?

Das NG wird sicherlich einen Grund dafür haben, nicht das gesamte Testament zu übersenden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Und was außer der 5 führt zu der Annahme, dass Teile des Testamentes fehlen?

Ein Testament muss mit der Unterschrift enden. Wenn jedoch z.B. die ersten 4 Seiten fehlen würden, dann merkt man das doch bereits am Inhalt.

Auch mich würde es wundern, wenn das Testament unvollständig ist.

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#6
 Von 
Janina1975
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Annahme kommt daher das eine Partei die Verstorbene Person kurz vorher zur sich zur Pflege geholt hat und wie das bestimmt oft ist angeblich kein Vermögen mehr vorhanden war obwohl eigentlich bekannt war das die Verstorbene sehr wohlhabend war. Dazu kommt nun noch diese komische Sache mit dem Testament auf der dieser Punkt 5 oder Seite 5 mit wenigen Sätzen steht das ein Wohnrecht für den Partner besteht. Alles andere muss auf den Seiten davor stehen und die Vermutung liegt dahingehend das hier die eine Partei alleine genannt wurde und wir anderen deswegen nur die Seite 5 bekommen haben. Oder es steht die 5 im Kreis einfach so darüber und das Testament ist nur 5 Sätze lang fände ich aber merkwürdig

-- Editiert von Janina1975 am 22.07.2019 12:36

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
habe vom Notar die Kopie eines Testaments bekommen.

Dieser Satz ist mir jetzt erst aufgefallen. :augenroll:

Weshalb Notar? Ein Notar hat im Sterbefall nichts mehr mit der letztwilligen Verfügung zu tun!

Abschriften eines Testaments erhält man nur vom zuständigen Nachlassgericht.

-- Editiert von cruncc1 am 22.07.2019 13:33

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Man sollte doch feststlellen können, ob das Testament vollständig ist. Die 5 kann ja auch nur die durchnummerierte Akte betreffen, ist also Seite 5 der Akte.

wirdwerden

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