Frage zum Enterben

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bravestarr
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Enterben

Gude,

habe ne Frage, ich habe mir vom Weltbild Verlag das Buch Patientenverfügung, Vorsorge und Testament geholt. Dort steht folgendes

"Sie sollten erklären, ob nur eine bestimmte Person von der Erbschaft oder ein ganzer Stamm ausgeschlossen wird. Enterben Sie nur die Person, treten bei gesetzlicher Erbfolge die Abkömmlinge der Person an die STelle des Enterbten."

Dazu habe ich eine Frage, mein Vater geschieden von meiner Mutter, hat im Testament seine einzigen beiden Kinder, mich und meine Schwester enterbt. Wir beide haben selbst je 1 Kind.
Wenn ich den Text vom Weltbild lese, stellt sich mir die Frage; ist es dann so wir sind enterbt, so dass unsere Kinder an unsere Erbstelle rücken, uns steht aber doch auch der Pflichtteil zu.

Pflichtteil ist doch die Hälfte des gesetzlichen Erbes (wären 50% - die Hälfte 25%) d.h. mir und meiner Schwester stehen je 25% zusammen 50% Pflichteil zu.

Unsere Kinder rücken laut Weltbild an unsere Erbenstelle und ggf. hat mein Vater ja eine 3te Person mit im Testament stehen. Wie ist die Aufteilung bzw. ist der Text so aus dem BUch vom Weltbild korrekt und wie ist er zu verstehen!?

Vielen DAnk!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Der Text des Weltbildbuches kann sich eigentlich nur aud den Fall beziehen, dass nur enterbt, aber kein Erbe eingesetzt wird.
Die Erbfolge richtet sich dann nach den gesetzlichen Regeln mit Ausnahme der Enterbten.
Wird positiv ein Erbe eingesetzt, also z.B. "meine Ehefrau X soll Alleinerbin werden", sind damit alle anderen gesetzlichen Erben enterbt.Die Kindeskinder rücken nicht an die Stelle der Kinder.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Dazu habe ich eine Frage, mein Vater geschieden von meiner Mutter, hat im Testament seine einzigen beiden Kinder, mich und meine Schwester enterbt. Wir beide haben selbst je 1 Kind.
Wenn ich den Text vom Weltbild lese, stellt sich mir die Frage; ist es dann so wir sind enterbt, so dass unsere Kinder an unsere Erbstelle rücken, uns steht aber doch auch der Pflichtteil zu.#
Wenn im Testament nur steht, dass ihr beide "enterbt" seid, erben eure Kinder und euch steht jeweils ein Pflichtteilsanspruch gegenüber euren Kindern zu.

#Pflichtteil ist doch die Hälfte des gesetzlichen Erbes (wären 50% - die Hälfte 25%) d.h. mir und meiner Schwester stehen je 25% zusammen 50% Pflichteil zu.#
Richtig.

#Unsere Kinder rücken laut Weltbild an unsere Erbenstelle und ggf. hat mein Vater ja eine 3te Person mit im Testament stehen.#
Wenn euer Vater eine oder mehrere Personen zu Erben bestimmt hat, werden diese Erben. Am Pflichtteilsanspruch ändert sich nichts.

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