Frage zum Erbe aus Zugewinngemeinschaft

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
nixda123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zum Erbe aus Zugewinngemeinschaft

Hallo in die Runde,

wir haben hier einen (zumindest für uns) etwas
komplizierten Fall:
Im Testament meines kürzlich verstorbenen Vaters
schliessen sich er und seine Frau gegenseitig vom
Erbe AUS. Erben sind nur seine drei Töchter (bzw,
bei Tod seiner Frau deren Kinder).

Nun wurde aber in seiner Ehe (Zugewinngemeinschaft)
ausschliesslich auf seine Kosten gelebt (sie hat "nur"
Mieteinkünfte, die aber auf ihre Konten gutgeschrieben wurden).
Zum Lebensunterhalt und allem anderen
wurde ausschliesslich seine Rente herangezogen.
So weit, so gut, darf ja jeder selbst entscheiden.

Allerdings lauten alle während der Ehe angeschafften
Werte auf IHREN Namen (2 Eigentumswohnungen und 2 Autos).

Wie sieht es nun aus, haben wir Erben einen Anspruch auf
jeweils die Hälfte des Besitzes, da die beiden in einer
Zugewinngemeinschaft lebten und meinem Vater theorethisch
jeweils die Hälfte ihres (nach Eheschluss erworbenen Besitzes) gehört?

Ich weiss, das hört sich jetzt furchtbar an, und ich schäme mich fast, das zu fragen.
Aber es ist einfach nicht genug Geld im Nachlass als dass
es wenigstens zur Kostendeckung (Beerdigung, Kreditablöse) ausreichen würde und seine Frau, weigert sich,sich an den Kosten zu beteiligen, das sie ja
als Nicht-Erbin "aus allem raus sei".

Ist das so?
Und ist sie uns gegenüber zur Auskunft verpflichtet,
was eventuelle Werte (z.B. Auslandskonten o.ä.)
angeht?

Das ist für uns gerade eine ganz blöde (und schmerzliche)
Situation, deshalb Danke ich Euch schon jetzt für
hilfreiche Antworten!

liebe Grüße
Hanna




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-- Editiert nixda123 am 05.04.2013 12:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zunächst einmal, die Eigentumswohnungen sind ausschließlich Eigentum derjenigen die im Grundbuch eingetragen sind.
Bei den Autos ist derjenige Eigentümer der im Kaufvertrag
eingetragen ist.
Im übrigen, verlangen Sie von der Hinterbliebenen ein
Nachlassverzeichnis.
Wenn sie der Meinung sind, dass keine ausreichende Kostendeckung vorhanden ist, sollten Sie das Erbe ausschlagen.Dann wird sich das Ordnungsamt an die
Stiefmutter halten.
Ratsam wäre es wohl auch, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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#2
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Wie sieht es nun aus, haben wir Erben einen Anspruch auf jeweils die Hälfte des Besitzes, da die beiden in einer Zugewinngemeinschaft lebten und meinem Vater theorethisch jeweils die Hälfte ihres (nach Eheschluss erworbenen Besitzes) gehört?


Dem Vater gehörten weder theoretisch noch praktisch die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens. Auch in der Zugewinngemeinschaft liegt Vermögenstrennung vor. Wenn Ehegatten ein gemeinsames Ehevermögen wünschen, dann müssen sie Gütergemeinschaft vereinbaren.

Zu prüfen wäre jedoch, ob Schenkungen zwischen den Ehegatten stattgefunden haben, denn daraus kann sich für die Kinder ein Pflichtteilergänzungsanspruch ergeben. Die Übernhame der Lebenshaltungskosten stellt allerdings noch keine Schenkung dar.

Sollte das Erbe von allen Erben ausgeschlagen werden, dann fällt die Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten der Stiefmutter zu.

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#3
 Von 
nixda123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Dann sieht es für uns eher düster aus,
denn die Wohnungen sind (soweit wir wissen) nur
auf ihren Namen eingetragen.
Wer im Kaufvertrag des Autos als Käufer steht, weiss
ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass es ihr
Name ist, auch wenn das Auto nachweislich vom Konto
meines Vaters bezahlt wurde (nichtmal 3 Wochen vor seinem
Tod).

Dann müssen wir Erben uns wohl erstmal beraten,
was wir tun.....eine Nachlassauskunft verweigert sie
zur Zeit, da sie meint, dass sei ausschliesslich Sache
der Erben...wir aber haben keinen Zugriff auf wichtige
Daten und wissen auch nicht, was an Auslandskonten
da ist (mein Vater lebte bis Anfang letzten Jahres
im Ausland und wollte auch dorthin zurück) oder
noch wichtiger: welche Verbindlichkeiten dort evtl.
noch auf uns lauern.....

eine verfahrene Situation.

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#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
denn die Wohnungen sind (soweit wir wissen) nur
auf ihren Namen eingetragen.


Wenn der Kaufpreis für die Wohnungen vom Vater (mit-)bezahlt wurde, dann liegt wohl eine Schenkung vor.

quote:
auch wenn das Auto nachweislich vom Konto
meines Vaters bezahlt wurde (nichtmal 3 Wochen vor seinem
Tod).


Auch dann liegt eine Schenkung vor.

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