Hallo zusammen,
aus Erfahrungen mit anderen Foren weiß ich, dass man zuerst die Suchfunktion in Anspruch nimmt, nur leider habe ich zu meinen Fragen keine konkreten Antworten gefunden.
Deshalb hoffe ich hier auf Klärung meiner Fragen.
Vielen Dank schon mal dafür im Voraus.
Hier die Fakten und die Fragen:
Meine Mutter ist letztes Jahr im November verstorben.
Ich bin Einzelkind.
Meine Mutter war verheiratet (in erster Ehe mit meinem Vater)
Von einem Testament ist mir nichts bekannt.
Die Ehe war eine Zugewinngemeinschaft (auch da ist mir nichts anderes bekannt)
Während der Ehe mit meinem Vater wurde ein gut laufendes Geschäft aufgebaut, das Geschäft lief auf den Namen meiner Mutter.
Ich wohne nicht im selben Haus
Wenn ich das korrekt verstanden habe, stehen mir von der Hinterlassenschaft meiner Mutter die Hälfte zu, die andere Hälfte meinem Vater. Richtig?
Muss ich von mir aus das Erbe irgendwo beantragen?
Oder kommt jemand auf mich zu bzw. schreibt mich an?
Andersrum gefragt, würde mein Vater darauf hingewiesen werden, dass eine Erbschaft vorliegt?
Was ist denn wenn weder ich noch mein Vater etwas machen?
Was passiert dann mit der Hinterlassenschaft meiner Mutter?
Wie lange kann man eine Erbschaft annehmen bzw. ablehnen? Ich habe etwas von 3 Jahren gelesen.
Zur Erklärung:
Ich bin weder an Geld noch an materialistischen Dingen interessiert, ich bin mir aber sicher in der Angelegenheit im Sinne meiner Mutter zu handeln in dem ich ihren Teil bekommen würde.
Meine Sorge ist, was passiert wenn ich nichts mache, die 3 Jahre verstreichen und mein Vater evtl. wieder heiraten würde?
Dann würde die Hinterlassenschaft mit in diese Ehe fließen, oder?
Mein Vater könnte aber auch das ganze Geld "verprassen".
Könnte mein Vater das Haus verkaufen obwohl mir evtl. ein Teil von dem Haus bzw. dem Geschäft zusteht?
Ich hoffe die Fakten und Fragen genau genug gestellt zu haben.
Danke für die Antworten.
Frage zum Erbrecht bzw. Erbfolge usw.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Wenn ich das korrekt verstanden habe, stehen mir von der Hinterlassenschaft meiner Mutter die Hälfte zu, die andere Hälfte meinem Vater. Richtig?#
Du bist zusammen mit deinem Vater je zur Hälfte Erbe.
#Muss ich von mir aus das Erbe irgendwo beantragen?#
Nein, du bist sozusagen "automatisch" Erbe geworden.
#Oder kommt jemand auf mich zu bzw. schreibt mich an?#
Nein, in den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht nicht von Amts wegen tätig (wenn kein Testament vorhanden ist).
#Andersrum gefragt, würde mein Vater darauf hingewiesen werden, dass eine Erbschaft vorliegt?#
Nö.
#Was ist denn wenn weder ich noch mein Vater etwas machen?#
Dann passiert nix.
#Was passiert dann mit der Hinterlassenschaft meiner Mutter?#
Was soll damit sein? Die Erbengemeinschaft muss sich über die Auseinandersetzung einigen.
#Wie lange kann man eine Erbschaft annehmen bzw. ablehnen?#
Die Erbschaft gilt automatisch als angenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen wird.
Diese Frist ist hier also längst verstrichen.
#Ich habe etwas von 3 Jahren gelesen.#
Diese Frist bezieht sich auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, wenn ein gesetzlicher Erbe per Testament enterbt wurde.
#...ich bin mir aber sicher in der Angelegenheit im Sinne meiner Mutter zu handeln in dem ich ihren Teil bekommen würde.#
Dann musst du mit deinem Vater reden.
#Meine Sorge ist, was passiert wenn ich nichts mache, die 3 Jahre verstreichen und mein Vater evtl. wieder heiraten würde?#
Nichts, außer dein Vater "verprasst" auch deinen Anteil vom Erbe.
#Dann würde die Hinterlassenschaft mit in diese Ehe fließen, oder?#
Nein, dein Erbteil nicht.
Es ist natürlich später schwieriger herauszusfinden, aus was der Nachlass zum Zeitpunkt des Todes deiner Mutter bestanden hat.
#Mein Vater könnte aber auch das ganze Geld "verprassen".#
Ja.
#Könnte mein Vater das Haus verkaufen obwohl mir evtl. ein Teil von dem Haus bzw. dem Geschäft zusteht?#
Dir steht nicht nur evtl. ein Teil zu, sondern sicher.
Bei einem Hausverkauf müsstest du mitwirken.
P.S.: Ich persönlich hatte dieselbe "Konstellation". Mir würde es allerdings nicht im Traum einfallen, meinen Erbteil von meinem Vater einzufordern - aber das muss jeder für sich entscheiden.
-- Editiert am 19.06.2011 13:55
Hallo und vielen Dank für die wirklich interessanten Antworten!
Zitat:P.S.: Ich persönlich hatte dieselbe "Konstellation". Mir würde es allerdings nicht im Traum einfallen, meinen Erbteil von meinem Vater einzufordern - aber das muss jeder für sich entscheiden
Ich hoffe so hast Du das bei mir auch verstanden, es geht mir nicht darum etwas grundlos einzufordern, aber bevor das Erbe z.B. eine fremde Frau bekommen würde, was meiner Mutter bestimmt nicht Recht gewesen wäre, würde ich es machen müssen.
quote:
Dir steht nicht nur evtl. ein Teil zu, sondern sicher.
Bei einem Hausverkauf müsstest du mitwirken.
Falls mein Vater jetzt das Haus und Geschäft zum Kauf anbieten würde, wer würde denn dann sagen "Halt, das Objekt gehört aber zum Teil ihrem Sohn"? Der Notar?
quote:
Nein, in den meisten Bundesländern wird das Nachlassgericht nicht von Amts wegen tätig (wenn kein Testament vorhanden ist).
Trifft wohl nicht auf NRW zu, oder?
Ich bedanke mich im Voraus.
-- Editiert am 19.06.2011 14:12
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#Falls mein Vater jetzt das Haus und Geschäft zum Kauf anbieten würde, wer würde denn dann sagen "Halt, das Objekt gehört aber zum Teil ihrem Sohn"? Der Notar?#
Das regelt der Notars. Es müssen immer allen Eigentümer den Kaufvertrag unterschreiben. Wenn jemand verstorben ist, treten die Erben an dessen Stelle. Die Erbfolge muss gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbnachweis (in diesem Fall durch Erbschein) nachgewiesen werden.
#Trifft wohl nicht auf NRW zu, oder?#
Nein.
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