Frage zum Erbrecht bzw. Erbschein

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
toulouse
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zum Erbrecht bzw. Erbschein

Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Erbschein.

Es stellt sich folgende Situation.

Erblasserin A hinterlässt ein Erbe
Es gibt ein handschriftliches Testament worin verfügt wird das die 4 Kinder zu gleichen Teilen erben.
2 der Kinder sind mittlerweile verstorben und haben jeweils 3 Kinder und 1 Kind.
Das die Enkel jetzt den Teil erben der Ihrem verstorbenen Elternteil erben oder aufteilen verstehe ich.

Muss eins der Kinder jetzt einen Erbschein beantragen damit es erben kann/darf oder reicht der Nachweis auch durch Geburtsurkunde etc.

Das handschriftliche Testament wurde vor vielen Jahren schon mal eröffnet, als der Mann der Erblasserin verstorben ist. Auf dem Testament ist von der ersten Eröffnung und von der erneuten ein Stempel einer Rechtspflegerin. Ob es dadurch notariell beglaubigt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ist es nötig einen Erbschein zu beantragen?
Beste Grüße und vielen Danke im voraus
Patrick

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46729 Beiträge, 16564x hilfreich)

Zitat (von toulouse):
Ist es nötig einen Erbschein zu beantragen?


Das hängt davon ab, was vererbt wurde.

Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, dann ist ein Erbschein zwingend erforderlich.
Banken verlangen im Regelfall ebenfalls die Vorlage eines Erbscheins, es sein denn einer der Erben hat eine Vollmacht für den Zugriff auf das Bankkonto.

Auch sonst gilt:
Ein Erbschein ist dann erforderlich, wenn ein Dritter für den Zugriff auf die Erbmasse den Nachweis der Erbenstellung verlangt.

Die Geburtsurkunde reicht zum Nachweis der Erbenstellung nicht aus.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toulouse
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, danke dir das hilft mir.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toulouse
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, danke dir das hilft mir.
Gruss

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