Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Erbschein.
Es stellt sich folgende Situation.
Erblasserin A hinterlässt ein Erbe
Es gibt ein handschriftliches Testament worin verfügt wird das die 4 Kinder zu gleichen Teilen erben.
2 der Kinder sind mittlerweile verstorben und haben jeweils 3 Kinder und 1 Kind.
Das die Enkel jetzt den Teil erben der Ihrem verstorbenen Elternteil erben oder aufteilen verstehe ich.
Muss eins der Kinder jetzt einen Erbschein beantragen damit es erben kann/darf oder reicht der Nachweis auch durch Geburtsurkunde etc.
Das handschriftliche Testament wurde vor vielen Jahren schon mal eröffnet, als der Mann der Erblasserin verstorben ist. Auf dem Testament ist von der ersten Eröffnung und von der erneuten ein Stempel einer Rechtspflegerin. Ob es dadurch notariell beglaubigt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ist es nötig einen Erbschein zu beantragen?
Beste Grüße und vielen Danke im voraus
Patrick
Frage zum Erbrecht bzw. Erbschein
15. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2023 | 09:09
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zum Erbrecht bzw. Erbschein
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. November 2023 | 16:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46729 Beiträge, 16564x hilfreich)
ZitatIst es nötig einen Erbschein zu beantragen? :
Das hängt davon ab, was vererbt wurde.
Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, dann ist ein Erbschein zwingend erforderlich.
Banken verlangen im Regelfall ebenfalls die Vorlage eines Erbscheins, es sein denn einer der Erben hat eine Vollmacht für den Zugriff auf das Bankkonto.
Auch sonst gilt:
Ein Erbschein ist dann erforderlich, wenn ein Dritter für den Zugriff auf die Erbmasse den Nachweis der Erbenstellung verlangt.
Die Geburtsurkunde reicht zum Nachweis der Erbenstellung nicht aus.
#2
Antwort vom 15. November 2023 | 17:27
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok, danke dir das hilft mir.
Gruss
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#3
Antwort vom 15. November 2023 | 17:28
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
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