Hallo,
habe eine kurze Frage:
Der Erblasser überlässt in seinem Testament den Enkeln X und Y das Haus, und räumt seinem Sohn A (Vater von X und Y) ein lebenslanges Wohnrecht für dieses Haus ein.
Die anderen Kinder vom Erblasser, Tochter B und Sohn C sollen von den Enkeln als Ausgleich Summe x erhalten, die vermutlich unter dem Pflichtteil (1/6) liegt. Jetzt könnten B und C später natürlich auf ihren Pflichtteil bestehen. Da es neben dem Haus keine großen Vermögenswerte gibt, müsste der Pflichtteil vom Wert des Hauses abhängig gemacht werden.
Der Wert des Hauses liegt durch das lebenslange Wohnrecht von Sohn A denke ich mal unter dem marktüblichen Preis. Wird in diesem Fall zur Berechnung der Pflichtteile der marktübliche Preis herangezogen, oder der tatsächliche Wert bei dem dann auch die Wertminderung durch das lebenslange Wohnrecht berücksichtigt wird?
Danke!
-- Editiert von fb533353-38 am 11.12.2019 07:50
Frage zum Pflichtteil
11. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2019 | 07:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 09:02
Von
Status: Unbeschreiblich (45493 Beiträge, 16178x hilfreich)
Die Wertminderung durch das Wohnrecht wird in so einem Fall nicht berücksichtigt.
Der Erblasser bringt seine Enkel X und Y daher in eine Situation, in der diese ernsthaft über die Ausschlagung des Erbes nachdenken sollten.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 09:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre ja trotzdem noch ein Haus für einen recht günstigen "Preis"
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (45493 Beiträge, 16178x hilfreich)
Zitat:Wäre ja trotzdem noch ein Haus für einen recht günstigen "Preis"
Das hängt von der Sichtweise und auch den Möglichkeiten des eigenen Geldbeutels ab.
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