Frage zum Umgang mit Erbermittlern / Nachlassgericht

12. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
TALOS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Umgang mit Erbermittlern / Nachlassgericht

Guten Tag,

im Jahr 2012 ist mein Großvater verstorben. Das Erbe wurde von allen ausgeschlagen und ich habe es in gesetzlicher Reihenfolge nach meiner Mutter angetreten. Meine Mutter hat zu diesem Zeitpunkt für mich alle Unterlagen wie Geburtsurkunde, Stammbuch usw. eingereicht um mich als Erben nachzuweisen.

Es war kein positiver Nachlass und ich habe danach auch die Rechnung von seinem Wohnheim bekommen. In diesem steht: "...wie bereits mitgeteilt, hat uns das Nachlassgericht Sie als Erben des Verstorbenen Herrn ----- benannt."

Im letzten Jahr ist seine neu geheiratete Frau auch verstorben und hat ein positives Erbe hinterlasen. Dies erfuhr ich durch das Nachlassgericht, welches mir eine Kopie des Briefes von den Erbermittlern schickte.

Auszug aus dem Brief der Erbermittlung:

"Herr ----- ist in o.g. Nachlasssache Miterbe zu einem Anteil von -/- geworden.
Bedauerlicherweise ist Herr ----- während der Abwicklung der Nachasssache nachverstorben, Erben sind nicht bekannt. Der auf ihn anfallende Anteil beläuft sich auf n€"



Am Telefon verwies mich das Nachlassgericht auf die Erbermittler. Mit diesen habe ich dann Kontakt aufgenommen und die haben mir per E-Mail folgende Möglichkeiten geboten:

Die Firma ----- hinterlegt den Betrag beim Nachlassgericht in -----
und Sie wenden sich selbst dorthin

Die Firma ----- hinterlegt den Betrag noch nicht, Sie klären die Erbnachfolge nach Ihrem Großvater und Ihrer Großmutter selbst und legen uns dann entsprechende Erbnachweise vor

Die Firma ----- hinterlegt den Betrag noch nicht und übernimmt gegen ein vertraglich festgelegtes Honorar die Klärung der Erbnachfolge nach Ihren Großeltern


Mir erscheint die erste Option am sinnvollsten, da ich beim Nachlassgericht als Erbe bekannt bin.
Ich möchte aber gern auf Nummer sicher gehen, vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Wenn ich das Geld beim Nachlassgericht hinterlegen lasse, muss ich dann erneut Nachweise als Erbe aufzeigen? Oder wie gehe ich vor?
In dem Schreiben der Erbermittler steht nämlich auch etwas davon, dass die einen Hinterlegungsantrag ans Nachlassgericht geschickt haben.

Vielen Dank für jegliche Hilfe und Aufklärung!
Bei Unklarheiten einfach Fragen. :)

Gruß TALOS.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Im Moment verstehe ich den Sachverhalt noch nicht. Mit "Herrn ---- " ist ja anscheinend dein Großvater gemeint. Wenn Dein Großvater 2012 verstorben ist und die neue Frau 2014 kann Dein Großvater nicht Miterbe am Nachlass seiner Frau geworden sein und während der Abwicklung verstorben.
Dann muss es um irgendjemanden gehen, der vor deinem Großvater verstorben ist.
Ist die neue Frau deines Großvaters deine Großmutter, also biologisch verwandt oder hat deine Mutter adoptiert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TALOS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort :)

So wie Nachlassgericht und Erbermittler es schreiben scheint es schon möglich zu sein. Da über seine neue Frau keine Erben gefunden wurden, haben die wohl mich als gesetzlichen Erben unter meinen Großvater genommen. Es gibt kein Testament und so wie ich das verstehe ist es nicht relevant ob mein Großvater früher verstorben ist.

Die Ermillung lief wohl so:

neu geheiratete Frau meines Großvaters = keine Erbberechtigten

mein Großvater = keine Erbberechtigten

seine Kinder (mein Elternteil,Onkel, Tanten...) = keine Erbberechtigten

ich (als einziger Erbe nicht ausgeschlagen) = gesetzlicher Erbe

Ich hab inzwischen auch noch einmal mit den Erbermittlern gesprochen und die brauchen wohl nur noch einen Erbschein von mir. Unterschrieben hab ich bei denen nichts und werd ich auch nicht. 1/3 ist bei manchen Summen echt unverschämt.

Werd mich heute mal beim Nachlassgericht darüber informieren, welche Papiere ich wieder brauch. Bin zwar als Erbe bekannt, aber muss anscheinen alles neu nachweisen. :/ Komisches Vorgehen, aber wird schon seine rechtl. Gründe haben.

MfG TALOS

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Da über seine neue Frau keine Erben gefunden wurden, haben die wohl mich als gesetzlichen Erben unter meinen Großvater genommen.


Die können sich nicht einfach aussuchen, wer gesetzlicher Erbe ist. Wenn Dein Großvater zuerst verstorben ist, dann bist Du jedenfalls nicht gesetzlicher Erbe seiner Frau.

Zitat:
Es gibt kein Testament und so wie ich das verstehe ist es nicht relevant ob mein Großvater früher verstorben ist.


Das ist sehr wohl relevant.

Die ganze Geschichte macht nur dann Sinn, wenn die Frau Deines Großvaters zuerst verstorben ist oder aber eine andere Person Deinem Großvater etwas vererbt hat, die vor ihm verstorben ist.

Zitat:
Bedauerlicherweise ist Herr ----- während der Abwicklung der Nachasssache nachverstorben


Dieser Satz in der Ausgangsfrage ist doch ein klarer und deutlicher Hinweis darauf, dass es um jemanden geht, der vor Deinem Großvater verstorben ist. Andernfalls kann Dein Großvater ja nicht während der Abwicklung der Nachlasssache nachversterben.

-- Editiert von hh am 15.10.2015 21:33

1x Hilfreiche Antwort

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