Frage zur Erbteil/Pflichtteil

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Erbteil/Pflichtteil

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Meine Mutter ist im Februar 2004 verstorben. Sie war mit meinem Vater verheiratet, die Mutter meiner Mutter ( meine Großmutter) lebt noch. Mein Vater hat keine Anverwandten.
Meine Mutter hat noch einen Bruder aus der Ehe ihrer Mutter.

Ich habe noch eine Schwester aus gleicher Ehe.

Mein Vater hat eine neue Beziehung, nicht verheiratet, und wirft das Geld nur so raus.
Meine Schwester und ich, wie auch unsere Großmutter, schauten bislang tatenlos zu. Meine Großmutter ärgert sich auch, weil viel Geld von dem Geld welches mein Vater heute mit neuer Freundin ausgibt, von meinem früher verstorbenen Opa ist. (Geld, das von OPA an meine nun verstorbene Mutter geflossen ist)

Mein Vater macht keine Anzeichen, etwas Geld an uns leibl. Kinder abzugeben, obwohl ja quasi die Hälfte seines Vermögens auch meiner verstorbenen Mutter gehörte und wir somit eigentlich Anspruch auf den mütterlichen Erbteil haben.

1. Was kann man tun, bevor alles Geld weg ist?

2.Wenn ich jetzt den Pflichtteil beanspruche, so scheint mir, habe ich später kein Recht mehr auf irgendein Erbe. Ist das richtig?
Oder steht mir dann nach wie vor der Pflichteil des bis dahin noch vorhandenen Erbes seitens meines Vaters zu?

3.Wie kann man jetzt überhaupt noch nachvollziehen, 2,5 Jahre nach Erbfall, welches Vermögen meinem Vater resp. meiner Mutter gehört hat? Wenn vater alles Geld von Mutters Konton abgeräumt hat bzw. wenn es nur gemeinsame Konten gab?

Vielen Dank für Antworten und Hilfestellungen





8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50138 Beiträge, 17563x hilfreich)

Hatten Deine Eltern ein gemeinsames Testament oder ggfls. Deine Mutter ein eigenes?

obwohl ja quasi die Hälfte seines Vermögens auch meiner verstorbenen Mutter gehörte
Wie kommst Du darauf? Auf wessen Namen liefen Immobilien und Bankkonten?

zu 1.: Je nach Deinen Antworten zu den vorherigen Fragen evtl. nichts.

zu 2.: Auch das hängt von den Antworten auf meine Fragen ab.

zu 3.: Guthaben auf Konten, die auf den Namen Deines Vaters liefen, gehören Deinem Vater alleine, auch dann wenn Deine Mutter verfügungsverechtigt war. Guthaben auf gemeinsamen Konten gehören beiden je zur Hälfte. Den Kontostand zum Zeitpunkt des Todes Deiner Mutter kann man noch leicht bei der Bank feststellen.

Wie waren denn die Konten überhaupt eingerichtet? Gab es gemeinsame Konten oder liefen sie alle auf den Namen Deines Vaters mit Verfügungsberechtigung Deiner Mutter?

Kennst Du den Unterschied zwischen Pflichtteil und gesetzlichem Erbteil?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh!
Danke für deine Mühe mir zu antworten.

Meine Eltern haben ein gemeinsames Testament (Berliner)

- Immobilien/Haus weiß ich nicht auf wen das läuft? Was, wenn es nur auf meinen Vater läuft? Stichwort Zugewinngemeinschaft!?

- welche Konten auf meinen Vater oder meine Mutter oder beide liefen/laufen kann ich nicht sagen. Woher sollte ich das wissen. Konten die auf beide oder meine Mutter liefen stehen sicher heute unter nur seinem Namen ...
Wie kann man das rausbekommen?

- der Unterschied zwischen Pflichteil und gesetzl Erbteil ist mir nicht richtig bekannt

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50138 Beiträge, 17563x hilfreich)

Ein Zugewinnausgleich findet in so einem Fall nicht statt. Daher umfasst der Nachlass deiner Mutter nur die Dinge, die auch auf ihren Namen laufen.

Das wiederum richtet sich nach der Grundbucheintragung und danach, wer Kontoinhaber ist.

Wenn Du beabsichtigst, deinen Pflichtteil zu fordern, dann musst Du das innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod Deiner Mutter machen. Danach ist das verjährt.

Deer gesetzliche Erbteil kommt dann zum Tragen, wenn kein Testament vorhanden ist. Dabei erbt der Ehegatte 50% und die Kinder die übrigen 50% zu gleichen Teilen. Auf Dich entfallen also 25%.

Wenn man enterbt wird, wie das in diesem Fall für Dich mit dem Berliner Testament erfolgt ist, dann haben Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.

Im Gegensatz zu einem Erbanspruch wird ein Pflichtteilsanspruch immer ausgezahlt, muss jedoch innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden. Dein Pflichtteilsanspruch beträgt also 12,5% des Nachlasses Deiner Mutter.

Schwierig wird nun sein, festzustellen, was auf wessen Namen gelaufen ist. Bezüglich des Hauses kann man dabei noch im Grundbuchamt nachfragen. Über die Konten wird man bei der Bank jedoch keine Auskunft erhalten.

Bezüglich des testamentes der Eltern sollte man noch beachten, dass viele Testamente eine Strafklausel enthalten für den Fall, dass ein Kind vom Erstverstebenden den Pflichtteil fordert. Dann bekommt es vom Letztversterbenden auch nur den Pflichtteil. Wenn im Testament Deiner Eltern so eine Klausel vorhanden ist, dann würde sich Dein Anteil gegenüber Deinem Vater von 50% auf 25% reduzieren.

Man sollte dabei auch bedenken, dass Dein Vater sein eigenes Geld und je nach Sichtweise auch das Geld seiner verstorbenen Ehefrau ausgibt. Er gibt auf keinen Fall Dein Geld aus. Du solltest daher nicht den Fehler begehen und ein potentielles zukünftiges Erbe bereits als Dein Quasi-Eigentum zu betrachten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antwort, hh

Nun, verstehe ich das richtig, dass ich dann nur an das Pflichtteil komme, welches klar als Erbmasse/Vermögen mütterlicherseits zu identifizieren ist?

Wie kann man denn, abgesehen von Immobilien, herausfinden, welche Konten zum Todeszeitpunkt oder früher tatsächlich nur meinem Vater oder nur meiner Mutter bzw. beiden gehört haben?

Ich denke, wenn gemeinsame Konten oder Konten, die nur meiner Mutter gehörten tatsächlich existierten, werden diese doch wahrscheinlich post mortem komplett auf meinen Vater übertragen, oder?

Gruß

-- Editiert von v70 am 12.10.2006 12:40:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ich nochmal; nachtrag

mittlerweile weiß ich, dass das haus meiner eltern auf beide personen eingetragen war, aber mit dem tod meiner mutter auf meinen vater umgeschrieben worden ist.

sollte ich also jetzt meinen pflichtteil mütterlicherseits beantragen, so stünde mir wohl 12,5% der Immobilie wie aller noch nachzuweisenden Barmittel zu, wenn ich recht verstehe?
Da ich keine Ausschluß-/Strafklausel im Testament erkenne, habe ich, wenn ich nun Pflichteil beantrage, dennoch Anrecht auf den Pflichtteil im Ablebensfalle meines Vaters, oder?

Mir geht es darum, dass jetzt nicht alles Vermögen unseres Familie mit der Tussi, die mein Vater schnellstens nach dem Tod meiner Mutter kennengelernt hat, verbraten wird.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50138 Beiträge, 17563x hilfreich)

Da ich keine Ausschluß-/Strafklausel im Testament erkenne, habe ich, wenn ich nun Pflichteil beantrage, dennoch Anrecht auf den Pflichtteil im Ablebensfalle meines Vaters, oder?

Auf den Pflichtteil hast Du auch mit Ausschlussklausel einen Anspruch. Die Frage ist, ob Du gegenüber Deinem Vater zu 50% erbst oder nur den Pflichtteil in Höhe von 25% erhälst.

Zur Pflichtteilsforderung gehört als erster Schritt die Forderung nach einer Nachlassaufstellung, in der Dein Vater den gesamten Nachlass Deiner Mutter auflisten muss.

Ein solcher Schritt ist gut zu überlegen. Für Dich ist so ein Schritt aus meiner Sicht eher nachteilig. Letztlich musst Du das aber selbst entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

wieso meinst du, das sei nachteilig?

Ich denke nachteilig ist, dass jetzt Geld mit einer uns völlig fremden Frau heftigst zum Fenster raus geworfen wird für allerlei zweifelhafte Vergnügen.

Meine Großmutter meint: das Geld, welches sie ihrer Tochter vormals vermacht hat, ist, im besten Falle auf wahrscheinlich gemeinsame Konten gelandet, und wird nun zu Vergnügungsreisen meines Vaters Gespielin verwendet.

Ich erbe doch als gesetzlicher Erbe mit meiner Schwester je 50%, nach derzeitiger Sachlage im Todesfalle meines Vaters. Fordere ich jetzt mein Pflichterbe (v. Mutter) ein, so habe ich12,5% von meiner Mutter Vermögen und nur noch 25% Erbanteil von meines Vaters Nachlaß, ist das so richtig?


-- Editiert von v70 am 12.10.2006 17:13:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
v70
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

hall hh (und andere natürlich)

könntest du dir meine letzten beiden posts nochmal ansehen/durchlesen und ggf. auch beantworten?

danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.