Frage zur Mündlichen Schenkung!

21. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2023 18:33:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zur Mündlichen Schenkung!

Situation!:
Vater sagt zum Sohn, unter 4 Augen, ich schenke Dir mein Auto.
Sohn bezahlt den Restkredit dafür ab. Sohn meldet das Auto auf seinen Namen an und besitzt auch den Fahrzeugbrief. Sohn lebt zusammen in einer Wohnung mit dem Vater.
Jahre später verstirbt der Vater (Ohne Testament). Sein Erbe wird verteilt an die anderen 4 Kinder.
Können die anderen Kinder "erblichen Anspruch" anmelden an dem Auto?

Meiner Info nach! (bitte korrigiert mich wenn es nicht so ist)
Eine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe?
Meine Geschwister können nicht an das Auto kommen? oder dafür Ausgleichszahlungen verlangen?





-- Editiert von melchor am 21.10.2020 05:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von melchor):
Eine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe?
§518 Abs.2 BGB.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Eine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe?


Richtig

Zitat:
Meine Geschwister können nicht an das Auto kommen?


Auch richtig

Zitat:
oder dafür Ausgleichszahlungen verlangen?


Ausgleichszahlungen sind denkbar. Das hängt davon ab, warum der Vater das Auto dem Sohn geschenkt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2023 18:33:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
§518 Abs.2 BGB


was soll mir das sagen? nichts....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.04.2023 18:33:47
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

besser Kaufvertrag machen schriftlich?

0x Hilfreiche Antwort

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