Situation!:
Vater sagt zum Sohn, unter 4 Augen, ich schenke Dir mein Auto.
Sohn bezahlt den Restkredit dafür ab. Sohn meldet das Auto auf seinen Namen an und besitzt auch den Fahrzeugbrief. Sohn lebt zusammen in einer Wohnung mit dem Vater.
Jahre später verstirbt der Vater (Ohne Testament). Sein Erbe wird verteilt an die anderen 4 Kinder.
Können die anderen Kinder "erblichen Anspruch" anmelden an dem Auto?
Meiner Info nach! (bitte korrigiert mich wenn es nicht so ist)
Eine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe?
Meine Geschwister können nicht an das Auto kommen? oder dafür Ausgleichszahlungen verlangen?
-- Editiert von melchor am 21.10.2020 05:29
Frage zur Mündlichen Schenkung!
21. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2020 | 05:26
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zur Mündlichen Schenkung!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 09:13
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
§518 Abs.2 BGB.ZitatEine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe? :
taxpert
#2
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 09:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Eine mündliche Schenkung, auch ohne Zeugen, wird Rechtskräftig, nach dem ich den Gegendstand (Auto) erhalten habe, also auf meinen Namen anmeldete, den Fahrzeugbrief erhalten habe?
Richtig
Zitat:Meine Geschwister können nicht an das Auto kommen?
Auch richtig
Zitat:oder dafür Ausgleichszahlungen verlangen?
Ausgleichszahlungen sind denkbar. Das hängt davon ab, warum der Vater das Auto dem Sohn geschenkt hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 11:44
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat§518 Abs.2 BGB :
was soll mir das sagen? nichts....
#4
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 11:45
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
besser Kaufvertrag machen schriftlich?
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