Guten Tag,
ich beziehe mich auf folgendes Formular:
https://www.justiz.nrw/BS/formulare/nachlass/nls_17.pdf
Die verstorbene Person erhält regelmäßige Ausgleichszahlungen / Entschädigungszahlungen aus dem Ausland.
Diese Zahlungen gehen ja nun auch ins Erbe über. Also müssen alle noch ausstehenden Zahlungen im Fragebogen zur Wertfestellung berücksichtigt werden.
Allerdings gibt es natürlich für diesen Sonderfall kein Formularfeld.
Werden diese Zahlungen dann unter Punkt 6. "Guthaben bei Banken, Sparkassen etc." eingetragen?
(Die Zahlungen sind noch nicht eingegangen, und werden auch erst eingehen, sobald der Erbschein da ist."
Fragebogen zur Wertfeststellung
20. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2023 | 17:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragebogen zur Wertfeststellung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. März 2023 | 17:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
ZitatWerden diese Zahlungen dann unter Punkt 6. "Guthaben bei Banken, Sparkassen etc." eingetragen? :
Nein, es handelt sich um Forderungen gegen Dritte (Punkt 8.)
Und jetzt?
Schon
267.887
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen