Liebe Expertinnen und Experten,
eine Person stirbt. Es liegt ein Berliner Testament vor. Die Ehefrau erbt ein Vermögen inklusive Immobilien i.H.v. 100.000 Euro.
Ist die Rechnung https://drive.google.com/file/d/1vp7B2ySGUlRixbdh-uHDBdkC4Tm1Sc8_/view?usp=sharing vom Amtsgericht angemessen?
Ich danke Euch für Eure Unterstützung.
Fragen zu einer Nachlassrechnung
2. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2023 | 07:12
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu einer Nachlassrechnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. August 2023 | 07:24
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Ja.
#2
Antwort vom 2. August 2023 | 08:48
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 11x hilfreich)
Das sind die gesetzlichen Gebühren, da gibt es keine Wahlmöglichkeit für das Gericht. Wobei ich jetzt nicht genau weiss wofür die 7,50 EUR sein sollen weil unsinnigerweise die KV Nummern anonymisiert wurden.
-- Editiert von User am 2. August 2023 08:50
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. August 2023 | 21:28
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sind die gesetzlichen Gebühren, da gibt es keine Wahlmöglichkeit für das Gericht. Wobei ich jetzt nicht genau weiss wofür die 7,50 EUR sein sollen weil unsinnigerweise die KV Nummern anonymisiert wurden. :
Es tut mir leid, als Laie dachte ich, dass über die Codes personenbezogene Daten eruiert werden können. Sorry ... war keine Absicht ... !
Hier jetzt nochmal ohne Anonymisierung.
https://drive.google.com/file/d/1i3_q0n_mTkc8bKCypRLJwUL-OkVs9MlA/view?usp=sharing
-- Editiert von User am 2. August 2023 21:29
#4
Antwort vom 2. August 2023 | 22:26
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 11x hilfreich)
Die 7,50 EUR sind dafür das das Nachlassgericht sich eine Urkunde/Auskunft von einer anderen Behörde besorgen musste. Wahrscheinlich die Sterbeurkunde oder andere Personenstandsurkunden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.857
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten