Fragen zu einer Nachlassrechnung

2. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu einer Nachlassrechnung

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Ja.

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#2
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Das sind die gesetzlichen Gebühren, da gibt es keine Wahlmöglichkeit für das Gericht. Wobei ich jetzt nicht genau weiss wofür die 7,50 EUR sein sollen weil unsinnigerweise die KV Nummern anonymisiert wurden.

-- Editiert von User am 2. August 2023 08:50

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#3
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 1hmmmm1):
Das sind die gesetzlichen Gebühren, da gibt es keine Wahlmöglichkeit für das Gericht. Wobei ich jetzt nicht genau weiss wofür die 7,50 EUR sein sollen weil unsinnigerweise die KV Nummern anonymisiert wurden.


Es tut mir leid, als Laie dachte ich, dass über die Codes personenbezogene Daten eruiert werden können. Sorry ... war keine Absicht ... !
Hier jetzt nochmal ohne Anonymisierung.
https://drive.google.com/file/d/1i3_q0n_mTkc8bKCypRLJwUL-OkVs9MlA/view?usp=sharing

-- Editiert von User am 2. August 2023 21:29

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#4
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Die 7,50 EUR sind dafür das das Nachlassgericht sich eine Urkunde/Auskunft von einer anderen Behörde besorgen musste. Wahrscheinlich die Sterbeurkunde oder andere Personenstandsurkunden.

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