Hallo Forum, guten Tag und frohe Weihnachten,
ich habe folgende Situation und zu dieser Sitaton ein paar sicher einfache Fragen:
Meine Gromutter ist Ende Sept. verstorben, Ihr Mann schon vor mehr als 20 Jahren. Meine Großmutter hatte zwei Kinder von dem eines noch lebt - mein Onkel. Das zweite Kinde - meine Mutter - ist ebenfalls schon verstorben.
Dazu schonmal zwei Fragen: Ist es richtig, dass mein Onkel als Sohn meiner Großmutter 50% des Nachlasses erbt (es gibt kein Testatment) und ich als Enkel die anderen 50% da meine Mutter als Nachkomme und Erbe ausfällt? So jedenfalls habe ich diverse Hinweise im Netz verstanden.
Meine Großmutter war in den letzten Jahren im Pflegeheim und hatte einen Betreuer der sich um persönliche und finanzielle Dinge gekmmert hat. Habe ich ein Auskunftsrecht um bspw. die jährlichen Berichte des Betreuers anzofordern und wenn ja wo fordert man dies an? Ich kenne das zuständige Betreuungsgericht nicht.
Letzte Frage: Ich habe vom Tod meiner Großmutter erfahren, von einem Erbe jedoch keine offizielle Information. Ich habe also noch keine Chance gehabt ein evtl. Erbe anzutreten oder auszuschlagen. Ab wann kann ich hier in Fristen laufen?
Danke und viele Grüße
Fragen zur Erbreienfloge, Erbverzicht und Gerichtsauskunft
26. Dezember 2022
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Frage vom 26. Dezember 2022 | 12:33
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Erbreienfloge, Erbverzicht und Gerichtsauskunft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1060 Beiträge, 119x hilfreich)
ZitatDazu schonmal zwei Fragen: Ist es richtig, dass mein Onkel als Sohn meiner Großmutter 50% des Nachlasses erbt (es gibt kein Testatment) und ich als Enkel die anderen 50% da meine Mutter als Nachkomme und Erbe ausfällt? :
Ja, das ist richtig...du trittst an die Stelle deiner verstorbenen Mutter und hast Anspruch auf 50% des Erbes.
ZitatMeine Großmutter war in den letzten Jahren im Pflegeheim und hatte einen Betreuer der sich um persönliche und finanzielle Dinge gekmmert hat. Habe ich ein Auskunftsrecht um bspw. die jährlichen Berichte des Betreuers anzofordern und wenn ja wo fordert man dies an? Ich kenne das zuständige Betreuungsgericht nicht. :
Kann ich leider nicht beantworten. Vermutlich beim Betreuer selber, sofern der Anspruch auf Einsicht in diese Berichte besteht...
Das zuständige Betreuungsgericht sollte am letzten Wohnort deiner Oma sein. Wenn nicht, sollte man die Zuständigkeit mit dieser Information zumindest erfragen können.
ZitatLetzte Frage: Ich habe vom Tod meiner Großmutter erfahren, von einem Erbe jedoch keine offizielle Information. Ich habe also noch keine Chance gehabt ein evtl. Erbe anzutreten oder auszuschlagen. Ab wann kann ich hier in Fristen laufen? :
M.E. hat die Frist mit dem Tag zu laufen begonnen, an dem du vom Tod deiner Oma erfahren hast.
-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 12:51
#2
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 12:53
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
ZitatDazu schonmal zwei Fragen: Ist es richtig, dass mein Onkel als Sohn meiner Großmutter 50% des Nachlasses erbt (es gibt kein Testatment) und ich als Enkel die anderen 50% da meine Mutter als Nachkomme und Erbe ausfällt? :
Das ist korrekt, wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:Meine Großmutter war in den letzten Jahren im Pflegeheim und hatte einen Betreuer der sich um persönliche und finanzielle Dinge gekmmert hat. Habe ich ein Auskunftsrecht um bspw. die jährlichen Berichte des Betreuers anzofordern und wenn ja wo fordert man dies an? Ich kenne das zuständige Betreuungsgericht nicht.
Was erhoffst du dir davon?
Zitat:Ich habe vom Tod meiner Großmutter erfahren, von einem Erbe jedoch keine offizielle Information. Ich habe also noch keine Chance gehabt ein evtl. Erbe anzutreten oder auszuschlagen.
Das Erbe muss nicht "angetreten" werden. Die Erbschaft gilt automatisch als angenommen, wenn nicht form- und fristgerecht ausgeschlagen wird.
Zitat:Ab wann kann ich hier in Fristen laufen?
Die 6-wöchige Ausschlagungsfrist ist längst vorbei.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 13:25
Von
Status: Lehrling (1060 Beiträge, 119x hilfreich)
ZitatDie 6-wöchige Ausschlagungsfrist ist längst vorbei. :
Wir haben die Information, dass die Oma Ende September verstorben ist, nicht aber, wann der TE von ihrem Ableben erfahren hat.
Die Ausschlagungsfrist ist also möglicherweise noch nicht abgelaufen...
#4
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 14:39
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
ZitatWir haben die Information, dass die Oma Ende September verstorben ist, nicht aber, wann der TE von ihrem Ableben erfahren hat. :
Ich gehe vom "Normalfall" aus.
ZitatWir haben die Information, dass die Oma Ende September verstorben ist, nicht aber, wann der TE von ihrem Ableben erfahren hat. :
Im "Normalfall" weiß man, wenn die Großmutter stirbt.
Aber vll klärt und der TE ja noch auf.
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