Fragen zur Übernahme einer Immbobilie

24. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MrSnake
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Übernahme einer Immbobilie

Hallo Community!

Ich plane die Übernahme der Immobilie meiner Eltern (Grundstück ca 700+ qm + Zweifamilienhaus) und habe da vorab ein paar Fragen da die familiären Umstände etwas kompliziert sind:
1. Meine Eltern sind geschieden, beiden gehört jeweils 50% von Haus und Grundstück
2. Mein Vater bewohnt die Immobilie und soll auch Wohnrecht erhalten
3. Ich habe eine Schwester die derzeit im Testament meines Vaters als Erbin seines Anteils aufgeführt ist. Sie ist einverstanden das ich die Immobilie übernehme solange unser Vater das Wohnrecht behält.

Nun etwas mehr Details:
Meine Eltern möchten mir beide das Haus und Grundstück überlassen - Geld würden Sie dafür nicht zwingend verlangen da somit mehr für die Renovierung / Sanierung des Hauses übrig bleiben würde. Es stellt sich nun also die Frage ob man eine Schenkung macht oder ob man das Haus den Eltern abkauft?

Bei einer Schenkung gibt es soweit ich gelesen habe eine 10 Jahres Frist in der meine Schwester noch Anspruch auf eine Zahlung hätte falls einer der Elternteile versterben sollte. Was eine Schenkung für steuerliche Auswirkungen auf mich oder meine Eltern hätte ist mir nicht wirklich klar.

Wie sieht das im Falle eines Kaufes aus? Hat meine Schwester dann auch irgendwelche Ansprüche an Ausgleichszahlungen? Welcher Wert wird bei einem Verkauf genommen? Der Wert der Immobilie abzüglich Preisminderung durch Wohnrecht des Vaters? Auch hier sind mir steuerliche Konsequenzen nicht wirklich bewusst.

Meine Schwester und ich sind jetzt nicht gerade unzertrennlich, wir sind aber auch nicht im Streit miteinandern. Das Ziel meiner Eltern ist es, die finanzielle Belastung für mich so gering wie möglich zu halten damit mehr in die Sanierung investiert werden kann. Ich möchte aber auch, dass meine Schwester bekommt was ihr zusteht bevor ich anfange dort Geld zu investieren. Was steht meiner Schwester also an Geld zu im Falle einer Schenkung bzw. eines Verkaufes durch meine Eltern an mich.

Vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Was eine Schenkung für steuerliche Auswirkungen auf mich oder meine Eltern hätte ist mir nicht wirklich klar.


>> Schenkungssteuer <<

Zitat:
Bei einer Schenkung gibt es soweit ich gelesen habe eine 10 Jahres Frist in der meine Schwester ...


Bezüglich der Schenkung von deinem Vater, könnte deine Schwester auch über die 10 Jahre hinaus einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben, wenn dein Vater ein Wohnrecht behält. Entscheidend ist, wer "Herr im Haus" ist ([link=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4d6b280d7523f0829da374fb14848de&nr=75236&pos=0&anz=1&Blank=1&file=dokument.pdf]BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 , Az. IV ZR 474/15 [/link]).

Sollten deine Eltern in den nächsten 10 Jahren bedürftig werden, sind sie verpflichtet die Schenkung zurückzufordern ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html]§§ 528 , 529 BGB [/link]).

Zitat:
Wie sieht das im Falle eines Kaufes aus? Hat meine Schwester dann auch irgendwelche Ansprüche an Ausgleichszahlungen?


Erwirbst du die Immobilie zum Verkehrswert, hat deine Schwester keine Ansprüche. Weder jetzt, noch später.
Kaufst du sie unter dem Verkehrswert, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. Deine Schwester hat ggf. nach dem Tod eines Elternteils einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Zitat:
Was steht meiner Schwester also an Geld zu im Falle einer Schenkung bzw. eines Verkaufes durch meine Eltern an mich.


Solange deine Eltern leben hat deine Schwester keinerlei Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Es stellt sich nun also die Frage ob man eine Schenkung macht oder ob man das Haus den Eltern abkauft?


Wenn Du kein Geld bezahlst, ist es eine Schenkung und kein Kauf.

Zitat:
Was eine Schenkung für steuerliche Auswirkungen auf mich oder meine Eltern hätte ist mir nicht wirklich klar.


Du hast einen Freibetrag von 400.000€ gegenüber jedem Elternteil. Sollte das Haus also einen Wert von weniger als 800.000€ haben, so fällt keine Schenkungssteuer an.

Zitat:
Was steht meiner Schwester also an Geld zu im Falle einer Schenkung bzw. eines Verkaufes durch meine Eltern an mich.


Gesetzlich steht ihr zu Lebzeiten Deiner Eltern nichts zu. Wenn man aber zu Wahrung des Familienfriedens eine Ausgleichszahlung vereinbaren möchte, dann ist das möglich. In so einem Fall sollte Deine Schwester aber auf eventuelle Pflichtteilergänzungsansprüche bezüglich des Hauses verzichten.

Zitat:
Wie sieht das im Falle eines Kaufes aus? Hat meine Schwester dann auch irgendwelche Ansprüche an Ausgleichszahlungen?


Nein, aber für Dich dürfte ein Kauf deutlich teurer werden als eine Schenkung mit Ausgleichszahlung.

Zitat:
Der Wert der Immobilie abzüglich Preisminderung durch Wohnrecht des Vaters?


Ja

Zitat:
Auch hier sind mir steuerliche Konsequenzen nicht wirklich bewusst.


Steuern fallen dann nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

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