Frau Alleinerbe oder Staat ein Teil?

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)
Frau Alleinerbe oder Staat ein Teil?

Hallo,

habe mal eine Frage, die mich brennend interessiert. Meine Schwiegermutter besitzt einen Vermögen. Sie hat eine Betreuerin, die sie die Behördengänge erledigt,ihr Geld verwaltet und und und. Meine Schwiegermutter ist nix in der Lage es alleine zu bewältigen,aufgrund ihrer physischen Krankheit. Das Amtgericht hat ihr Betreuerin zugestellt, ohne meine Frau ihr Einverständnis. Also ist meine Schwiegermutter vom Staat angewiesen. Wenn sie irgendwas haben möchte, muss sie erst die Betreuerin fragen, ob sie es genehmigt oder nix. Die Betreuerin ist auch vom Vormundschaftsgericht unterstellt.Sie muss alles vorlegen, was sie für meine Schwiegermutter erledigt hat und wieviel Geld sie meiner Schwiegermutter zugeteilt hat.
Meine Schwiegermutter hat ein Testament ausgestellt, die für meine Frau als Alleinerbin gilt. Wenn meine Schwiegermutter irgendwas zustoßen sollte, steht das Geld nur meiner Frau zu oder kriegt der Staat einen Teil davon? Meine Schwiegermutter hat keine weitere Verwandte mehr und sie hat bloß nur eine Tochter ( meine Frau ).
Ich hoffe, ich konnte meine Frage irgendwie verständlich machen.

Gruß Ecky

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

wenn deine Frau die einzige Verwandte ist und sogar per Testament als Alleinerbin eingesetzt ist, wird sie auch erben. Warum sollte deiner Meinung nach der Staat etwas erben??

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#2
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi,

ich dachte, weil sie eine Betreuerin hat und ihr auch ein Teil zusteht. Kann sein, daß die Betreuungskosten mitberechnet werden? Ich weiß es nix.

Gruß Ecky

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#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Aufgabe der Betreuerin ist es, solange die zu betreuende Person lebt, sich um die verschiedensten Belange zu kümmern, für die sie eben eingesetzt ist. Dafür wird sie bezahlt. Sprich sie bekommt eine Vergütung für die Leistungen, die sie abrechnet.

Mit dem Testament hat sie gar nichts zu tun. Ihre Aufgabe ist ja durch den Tod der Schwiegermutter entfallen. Wenn Ihre Frau als Erbin im Testament eingesetzt ist, erbt sie und sonst niemand.

Viele Grüße

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#4
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Meine Schwiegermutter hat ja von ihren Stiefvater das Geld geerbt. Sie hat aber noch nix den Erbschein in der Hand, obwohl das zuständige Amtgericht mitgeteilt hat, daß die Erbe jetzt ihr zusteht, muss aber vorher den Erbschein zahlen.Sie hat nächsten Freitag einen Termin bei der OP, ihr stößt etwas zu, was auch immer, ( hoffentlich nix ), kriegt da meine Frau trotzdem das Geld? Meine Frau hat jetzt bissel Bedenken, sie hofft natürlich, das es die OP gutgeht, aber sie möchte gerne bissel Gewissheit haben. Wenn sie es erben sollte, muss sie wieder zum Nachlassgericht rennen und 2 Jahre warten?

Gruß Ecky

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn deiner Schiegermutter etwas zustößt, ist ihre Tochter Erbin (auch der Erbschaft vom Stiefgroßvater). Sie muss sich dann auch darum kümmern, dass diese Erbschaft auf sie "umgeschrieben" wird.
Eine Betreuung kann jeder beantragen. Da wird auch nie die Verwandtschaft gefragt. Deswegen ist es ja sinnvoll, noch im klaren Verstand eine Betreuungsverfügung zu erstellen (auch bei Ehepaare ist nicht automatisch der Ehepartner der Betreuer). Ist nämlich unangenehm, wenn der klare Ehepartner den Betreuer um Geld bitten muss (bei gemeinsamen Vermögen durchaus möglich).

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#6
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi sika,

mein Schwiegervater verstarb im Jahre 2001. Seitdem hat sie eine Betreuerin. Meine Frau und ich sind berufstätig und wir haben einen gemeinsamen Sohn zu kümmern. Nachdem der Schwiegervater verstarb ,brach meine Schwiegermutter nervlich zusammen und ist seitdem phsysich erkrankt. Der Arzt von Nervenklinik verordnete eine Betreuerin, in denen sie unsere Betreuung an die Schwiegermutter abnahm. Obwohl meine Frau nix einverstanden war musste sie trotzdem akzeptieren. Denn meine Schwiegermutter hat eine Einverständnis unterschrieben, weil sie uns nix zur Last fallen wollte. Seitdem wird sie betreut.

Wie meinst du das," sie sollte die Erbschaft auf meine Frau umschreiben"? Meine Frau hat bereits Testament von ihrer Mutter.Ist es vielleicht gemeint, daß meine Frau nix extra nochmal zum Amtgericht rennen muss, wegen Erbschein?

Gruß Ecky

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Ecky,
dein posting war so zu verstehen, dass die betreute Schwiegermutter von ihrem Stiefvater etwas geerbt hat. Dein neues posting verstehe ich so, dass es sich hier um das Erbe des Ehemannes handelt, der der Stiefvater deiner Frau war, richtig?
Ein Erbschein wird natürlich erst in dem Moment fällig, wo die Schwiegermutter verstorben ist. Dann gehört deiner Frau alles, was noch da ist vom Vermögen der Schiegermutter abzüglich eventueller Forderungen von anderen Stellen.

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#8
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

nein,ich meine als der Schwiegervater verstarb, hat sie seitdem Betreuer. Sie erbt aber von ihren Stiefvater. Wenn es ihr auch zustößt, wie sieht es dann aus? Meine Schwiemu hat zwar Bestätigung, aber noch nix den Erbschein.
Ich hoffe, ich konnte bissel verständlicher ausdrücken. ;-)

Gruß Ecky

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