Frau als Alleinerbin

9. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gert N.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau als Alleinerbin

Hallo,
mein Vater ist vor einigen Wochen verstorben. Er hat keinerlei Testament hinterlassen. Ich und meine Schwester möchten zu Gunsten meiner Mutter auf das Erbe verzichten. Mein Vater hat noch zwei Brüder. Ist es so, dass, wenn ich und meine Schwester auf das Erbe verzichten, dann vom Erbschaftsgericht automatisch die Brüder meines Vaters als Erben festgelegt werden? Falls ja, ließe sich das irgendwie vermeiden, so dass, wenn wir auf das Erbe verzichten, alles meine Mutter erbt? Oder müssen wir sozusagen jetzt erben, damit das Erbe im engsten Familienkreis verbleibt?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Gert N.):
Ist es so, dass, wenn ich und meine Schwester auf das Erbe verzichten, dann vom Erbschaftsgericht automatisch die Brüder meines Vaters als Erben festgelegt werden?

Nein, das Nachlassgericht legt keine Erben fest, sondern in diesem Fall das Gesetz, § 1925 BGB.
Soweit die Eltern deines Vaters vorverstorben sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen neben der Ehegattin.
Soweit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand erhält die Ehegattin dann 3/4 und 1/4 wird auf die Geschwister aufgeteilt.
Zitat (von Gert N.):
Falls ja, ließe sich das irgendwie vermeiden, so dass, wenn wir auf das Erbe verzichten, alles meine Mutter erbt?

Nein. Wenn man "offiziell" auf das Erbe verzichtet bzw. das Erbe ausschlägt kommt der nächste in der Erbfolge dran.
Vor den Geschwistern würden aber etwaig vorhandene Kinder von dir oder deiner Schwester erben.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Gert N.):
Ist es so, dass, wenn ich und meine Schwester auf das Erbe verzichten, dann vom Erbschaftsgericht automatisch die Brüder meines Vaters als Erben festgelegt werden?


Ja, der Erbteil Deiner Mutter steigt dann von 50% auf 75%. Die restlichen 25% würden an die Brüder Deines Vaters gehen.

Zitat (von Gert N.):
Falls ja, ließe sich das irgendwie vermeiden, so dass, wenn wir auf das Erbe verzichten, alles meine Mutter erbt? Oder müssen wir sozusagen jetzt erben, damit das Erbe im engsten Familienkreis verbleibt?


Richtig, ihr müsst das Erbe annehmen. Es bleibt Euch ja unbenommen, anschließend das Erbe der Mutter zu schenken oder es ihr zur kostenlosen Nutzung zu überlassen.

Bei einer Schenkung sollte man jedoch bedenken, dass der Schenkungssteuerfreibetrag für eine Schenkung von einem Kind an ein Elternteil lediglich 20.000€ beträgt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen