Hallo.
Ich habe eine Freundin, deren Eltern ein Haus haben.
Das Haus hat einen geschätzten Wert von ca. 25.000€.
Zusätzlich hat sie einen Halbbruder, der von einem anderen Vater ist.
Nun sind die Eltern als Besitzer im Grundbuch eingetragen.
Vor knapp 2 Jahren verstarb der Vater.
Wie ist das nun genau mit den Erbanteilen? Wer erbt wie viel?
Nach meinen Informationen erben die Tochter und die Mutter jeweils die Hälfte?
Nun haben wir das zweite Problem: Die Tochter bekommt ALG2 und wohnt mit ihrer Familie ganz woanders.
Die Mutter möchte nun aus dem Haus ausziehen und verkaufen.
Der Notar, bei dem Sie war, meint, dass die Freundin ins Grundbuch eingetragen werden muss, bevor das Haus verkauft werden kann.
Dann muss meine Freundin natürlich dem verkauf per Vollmacht zustimmen.
Meine Freundin fürchtet, dass Sie rückwirkend an die ARGE Geld zurückbezahlen muss, da Sie ja ein bebautes Grundstück hat, und es bisher mangels wissen nie angegeben hatte.
Kann Sie deswegen Ärger bekommen, oder ist das dann hinfällig, weil Sie praktisch in dem Moment, wo sie eingetragen wird, ja wieder ausgetragen wird?
Dass es da Geld gibt, was Sie angeben muss, steht erst danach zur Debatte.
Kann Sie wegen der Sache noch ärger bekommen?
Was wäre, wenn Sie ihre Haushälfte an die Mutter verschenkt hätte, kurz nachdem Ihr Vater verstorben war?
Wenn das ohne Probleme machbar wäre, würde sich alle anderen Sorgen in Luft auflösen.
Was ist, wenn das so einfach nicht geht? Können die Ihr dann trotzdem einen Strick drehen?
Ich hoffe, dass mir irgendjemand helfen kann.
MfG,
Christian Putze.
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Frau und Tochter(ALG2) erben Haus; was tun?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
#hWie ist das nun genau mit den Erbanteilen? Wer erbt wie viel?#
Das kommt darauf an, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht.
#Nach meinen Informationen erben die Tochter und die Mutter jeweils die Hälfte?#
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier würden Mutter und Tochter je zur Hälfte erben.
#Kann Sie deswegen Ärger bekommen, oder ist das dann hinfällig, weil Sie praktisch in dem Moment, wo sie eingetragen wird, ja wieder ausgetragen wird?#
Die Tochter wurde ggf. mit dem Tod Erbin, dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Grundbuch steht oder nicht.
#Kann Sie wegen der Sache noch ärger bekommen?#
Hierzu müsste mal im Sozialforum nachgefragt werden. Es wurde Vermögen unterschlagen.
#Was wäre, wenn Sie ihre Haushälfte an die Mutter verschenkt hätte, kurz nachdem Ihr Vater verstorben war?#
Man kann nicht sein Vermögen verschenken und dann auf Staatskosten leben.
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Hallo,
danke ersteinmal für deine Antwort.
Es gab tatsächlich kein Testament, was irgendwas regelt.
Zusätzlich hat die Mutter immer gesagt, dass das Haus ihr allein gehört.
Für die Tochter bestand ja nie ein Grund das anzuzweifeln, darum ist sie immer davon ausgegangen, dass Sie damit nix zu tun hat.
Kann die Arge einen zwingen, das Haus für 25.000 € zu verkaufen, wenns so viel wert wäre?
Weil es sicherlich nicht viele geben wird, die das Objekt tatsächlich wollen, in dem Zustand, in dem es ist. Es wäre ein perfekter Fall für Wohnen nach Wunsch
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#Zusätzlich hat die Mutter immer gesagt, dass das Haus ihr allein gehört.#
Was ist die Mutter gesagt hat, spielt keine Rolle. Wenn der Vater ebenfalls im Grundbuch eingetragen war und kein Testament vorhanden ist, bist du "automatisch" Miterbin geworden und dazu gehört auch der Anteil am Haus.
Du kannst dich nicht darauf berufen, dass du das nicht gewusst hast!
#Kann die Arge einen zwingen, das Haus für 25.000 € zu verkaufen, wenns so viel wert wäre?#
Hier solltest zu mal im Forum bei Sozialrecht nachfragen, da es um staatliche Leistungen geht, das hat mit Erbrecht nichts zu tun.
-- Editiert am 12.08.2009 07:23
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