Frau verstorben - Schwiegereltern erben 3/4

5. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
oro123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Frau verstorben - Schwiegereltern erben 3/4

Guten Tag

Fall: Ehefrau verstirbt.
Ehepaar ist seit 1,5 Jahren verheiratet und Immobilie wurde vor
ca. 2 Jahren angeschafft.
Grundstück wurde zu 100% eigenkapalisiert finanziert.
Bausumme: 200.000, wovon ca. 40.000 euro bereits getilgt wurden.

Der Witwer steht mit 1/4 im Grundbuch.
Die Schiegereltern erhalten lt. Erbteil 3/4-tel lt. BGB.

Wie verhält sich nach BGB der Verteilungsschlüssel für die bereits
beschriebene Situation.

Fallen nun 1/4-tel auf den Witwer und 3/4-tel auf den Schiegerelternteil -
oder gibt es da eine 50 - 50%-Teilung?
Ein Ehevertrag wurde nicht gemacht - standesamtlich geheiratet.

Kann man steuerrechtlich nachträglich noch was optimieren, so
dass die die Erbschaftssteuer für die Schwiegereltern minimiert wird?

Würden ca. 160.000 euro als Erbe für die Schwiegereltern veranschlagt,
wären bei rd. 20% rd. > 40.000 euro für die Staatskasse fällig -
diese gilt zu vermeiden.

Können die Schwiegereltern den Erbteil komplett ausschlagen,
so dass die Erbschaftssteuer negiert wird?

Wie lange haben die Parteien Zeit für die Ausschlagung des Erbanteils
in Wochen, ab Erstellung des Erbscheines vom Nachlassgericht?

Diese ( Partei Schwiegereltern ) haben kein Interesse an der Immobilie und würden dem Schwiegersohn die komplette Immobilie + Geldvermögen überlassen, da selber keine weitern Kinder vorhanden sind und die Erb-
Steuer eine zusätzliche finanzielle Belastung dar stellen würde.

Eigene Kinder ( in der Ehe ) sind keine vorhanden - die verstorbene Ehefrau
ist ein Einzelkind, ohne Geschwister.

Ist dies rechtlich so durchsetzbar, oder gibt es da evtl. Probleme, da nach der
rechtlichen Rangordnung entferntere Verwandte nun den Zuschlag erhalten?

Kann man bei der Auschlagung des Erbes eine Verfügung veranlassen, so
dass der ausgeschlagene Erbanteil an den Schwiegersohn übergeht - per
Notarvertrag?

Bedanke mich. Grüsse Sie.






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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wo um Himmels Willen steht das im BGB?

Wenn kein Testament da ist, sieht das wie folgt aus: von den 3/4, die der Frau gehörten, erbt der Mann znächst einmal die Hälfte. Und vom Rest bekommen die Schwiegereltern die Hälfte, also der Anteil des Witwers erhöht sich nochmals. Das ist der Pflichtteil.

Es sei denn, irgend was anderes ist da vereinbart worden. Das können wir hier nicht wissen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 05.10.2014 19:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich sitze hier gerade etwas auf dem Schlauch.

Wo finde ich den Paragraphen, der den Schwiegereltern einen Pflichtteil ausweist?

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

das findest du in § § 1931 BGB .


In der Berechnung sind jedoch nur die Baukosten ohne das Grundstück berücksichtigt.

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-- Editiert vronik am 05.10.2014 20:04

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

quote:
Können die Schwiegereltern den Erbteil komplett ausschlagen, so dass die Erbschaftssteuer negiert wird?

In diesem Fall kann das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden.
quote:
Wie lange haben die Parteien Zeit für die Ausschlagung des Erbanteils in Wochen, ab Erstellung des Erbscheines vom Nachlassgericht?

s.o. Durch den Erbscheinsantrag wurde das Erbe angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
quote:
Diese ( Partei Schwiegereltern ) haben kein Interesse an der Immobilie und würden dem Schwiegersohn die komplette Immobilie + Geldvermögen überlassen, da selber keine weitern Kinder vorhanden sind und die Erb-
Steuer eine zusätzliche finanzielle Belastung dar stellen würde.

Dann hätten sie die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen müssen.
quote:
Kann man.... eine Verfügung veranlassen, so dass der .... Erbanteil an den Schwiegersohn übergeht - per
Notarvertrag?

Ja, der Erbteil kann notariell übertragen werden. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Eltern ggf. Erbschaftsteuerpflichtig sind und für die Übertragung des Erbteils ggf. ebenfalls Steuern anfallen.
quote:
Wo finde ich den Paragraphen, der den Schwiegereltern einen Pflichtteil ausweist?

Die Schwiegereltern wurden hier Erben, einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) hat man nur, wenn man "enterbt" wurde.


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1x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
oro123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Wird der Erbschein nur von dem Witwer auf dem Nachlassgericht
beantragt,
..haben die Schwiegereltern noch Bedenkzeit oder läuft der Antrag
automatisch für beide Parteien durch?

Der Witwer musste unverzüglich den Erbschein beantragen, da er
nicht an die Konten der Verstorbenen(Ehefrau) heran kommt.
( eine Vollmacht wurde im Zuge der Krankheit nicht übergeben -
hat man so zu sagen verschlafen - so ist der Stand )

Dummerweise liefen auch Versicherungsverträge, Kreditverträge auf
beide Parteien. Weitere Institutionen, wie Versicherungen usw. pochen
auf einen Erbschein ( so die Gebaren )


Nach bisheriger Recherche würde der Witwer nun folgende
Werte erhalten:
Grundstück: 75.000 euro von 100.000 ( Rest an die Schwiegereltern )
Haus: 120.000 von 160.000 euro ( 50% + 25% Pflichtanteil )

Versteuern müssten die Schwiegereltern analog 40.000 euro, davon
20% = 8.000 euro?

ist diese Berechnung so richtig?






Zusatzfrage:
Wie ermittelt der Witwer die Barvermögen, bzw. Analgevermögen, Wertpapiere gegenüber dem Nachlassgericht...wenn dieser keine
Vollmacht hat und nur per Erbschein an die Daten heran gelangt -
per Onlinebanking, pers. bei der Bank, usw.

Kann eine Korrektur beantragt werden, oder fragen die Gerichte bei
den Banken pers. nach? Wie sind die Gebaren?

Bedanke mich. Grüsse

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
..haben die Schwiegereltern noch Bedenkzeit oder läuft der Antrag
automatisch für beide Parteien durch?


Wofür benötigen die Schwiegereltern eine Bedenkzeit? Eine Ausschlagung könnte zu völlig unerwünschten Effekten führen, jedenfalls dann, wenn die Verstorbene nicht Einzelkind war.

quote:
Nach bisheriger Recherche würde der Witwer nun folgende
Werte erhalten:
Grundstück: 75.000 euro von 100.000 ( Rest an die Schwiegereltern )
Haus: 120.000 von 160.000 euro ( 50% + 25% Pflichtanteil )
Versteuern müssten die Schwiegereltern analog 40.000 euro, davon
20% = 8.000 euro?
ist diese Berechnung so richtig?


Nein.

Das Haus ist mit dem Grundstück untrennbar verbunden und muss daher zusammen betrachtet werden. Wie man auf die Zahlen kommt, ist mir ebenfalls unklar.

Nehmen wir an, das Grundstück hat 100.000€ gekosten und die Baukosten haben insgesamt 200.000€ betragen. Außerdem besteht noch ein Darlehen in Höhe von 160.000€.

Dann muss zunächst einmal festgestellt werden, ob der heutige Immobilienwert tatsächlch 300.000€ beträgt. Das wäre reiner Zufall. Aber gehen wir mal davon aus, dass das so ist.

Dann würde dem Immobilienwert ein Darlehen gegenüberstehen, was dazu führt, dass die Immobilie einen Wert von 140.000€ hat. Davon gehören dem Witwer bereits 1/4, also 35.000€. Von den restlichen 105.000€ erbt der Witwer 3/4, also 78.750€. Die Schwiegereltern erben den Rest je zur Hälfte, also je 13.125€.

Der Freibetrag für die Schwiegereltern beträgt je 20.000€. Es fällt daher keine Erbschaftsteuer an. Sollte die 20.000€ doch überschritten werden, so fällt auf den übersteigenden Betrag Erbschaftsteuer in Höhe von 7% an.

Der Witwer hat einen Freibetrag von 500.000€, zahlt also auch keine Erbschaftsteuer.

Zitat:
Wie ermittelt der Witwer die Barvermögen, bzw. Analgevermögen, Wertpapiere gegenüber dem Nachlassgericht...wenn dieser keine
Vollmacht hat und nur per Erbschein an die Daten heran gelangt -
per Onlinebanking, pers. bei der Bank, usw.


Und auf die Bankunterlagen der Verstorbenen hat der Witwer keinen Zugriff? Hat die Verstorbene diese Unterlagen gegenüber ihrem Ehemann so geheim gehalten, dass dieser nicht einmal weiß, wo er sie finden kann?

Das Nachlassgericht benötigt die Angaben lediglich zur Festsetzung der Gebühren für den Erbschein. Schätzungen reichen daher typischerweise aus.


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-- Editiert hh am 07.10.2014 23:16

-- Editiert hh am 07.10.2014 23:19

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
oro123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Schwiegereltern können lt. Nachlassgericht das
Erbe innerhalb von 6 Wochen noch aus schlagen.
( Amtsgericht in Bayern )

Die Schwiegereltern werden auf ihren Erbanteil
verzichten -
Somit muss der Witwer wohl keine Erbschaftssteuer entrichten.

Bleibt die Sorge der Restfinanzierung übrig und
wie die Zinsentwicklung in 10 Jahren mal ausschaut?


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