Freibetrag Erbschaftssteuer

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Taipan17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag Erbschaftssteuer

Hallo,
hab ne Frage zur neuen Erbschaftssteuer. Da heißt es, dass Kinder bis 400000 Euro frei sind. Gilt das für alle Kinder zusammen, oder jedes Kind einzeln? Frag nur, weil ich mir in diesem Land nicht vorstellen kann, dass der Staat sich einfach von so viel Geld verabschiedet... :rock:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

siehe wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftssteuer#Freibetr.C3.A4ge

näher beäugen:
voraussichtlicher Steuertarif nach Erbschaftsteuerreformgesetz [Bearbeiten]

:devilangel:

:bang:

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Das gilt für jedes Kind einzeln!

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Momentan hat jedes Kind einen Freibetrag von EUR 205.000,--.

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#4
 Von 
sockrates
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

es ist richtig, der Freibetrag gilt für jedes Kind (Erwerber).

Die Freibeträge werden ja nicht ohne Grund erhöht. Gleichzeitig werden zukünftig alle Vermögenswerte mit dem gemeinen Wert angesetzt. Immobilien wurden bisher nur mit ca 50% des Verkehrswertes angesetzt (so genannter Bedarfswert). In der Zukunft verdoppelt sich dieser Betrag gegebenenfalls.

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