Hallo,
hab ne Frage zur neuen Erbschaftssteuer. Da heißt es, dass Kinder bis 400000 Euro frei sind. Gilt das für alle Kinder zusammen, oder jedes Kind einzeln? Frag nur, weil ich mir in diesem Land nicht vorstellen kann, dass der Staat sich einfach von so viel Geld verabschiedet...
Freibetrag Erbschaftssteuer
20. Mai 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. Mai 2008 | 23:16
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag Erbschaftssteuer
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Mai 2008 | 00:12
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
siehe wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftssteuer#Freibetr.C3.A4ge
näher beäugen:
voraussichtlicher Steuertarif nach Erbschaftsteuerreformgesetz [Bearbeiten]
#2
Antwort vom 21. Mai 2008 | 12:10
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
Das gilt für jedes Kind einzeln!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Mai 2008 | 20:57
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Momentan hat jedes Kind einen Freibetrag von EUR 205.000,--.
#4
Antwort vom 24. Mai 2008 | 08:13
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 5x hilfreich)
es ist richtig, der Freibetrag gilt für jedes Kind (Erwerber).
Die Freibeträge werden ja nicht ohne Grund erhöht. Gleichzeitig werden zukünftig alle Vermögenswerte mit dem gemeinen Wert angesetzt. Immobilien wurden bisher nur mit ca 50% des Verkehrswertes angesetzt (so genannter Bedarfswert). In der Zukunft verdoppelt sich dieser Betrag gegebenenfalls.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.857
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten