Hallo,
Wieviel Geld darf ein Kind erben,das es keine Erbschaftssteuer zahlen muß.Also wie sind da die Freibeträge?
Und wenn ein Kind von der Unfallversicherung des verstorbenen Vaters Geld erhält,weil das Kind der Begünstigte war,zählt das auch als Erbmasse oder ist das anders?
Mfg
Freibetrag Erbschaftssteuer für Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Der Freibetrag für Kinder beträgt nach §16 ErbStG
205.000€.
Todesfallleistungen von Versicherungen zählen nicht zur Erbmasse und sind deshalb erbschaftsteuerfrei.
Danke für die Antwort.
gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher, ABER:
Es ist wohl richtig, dass Zuwendungen aus Versicherungen als Vorausvermächtnis gelten - somit also nicht in die Erbmasse fallen - aber sehr wohl erbschaftssteuerpflichtig sind.
Erbschaftssteuer muss für sämtliche Zuwendungen von Todes wegen (bitte nicht auf die Formulierung festnageln) aufgebracht werden, also auch für Vermächtnisse -> Zuwendungen aus Versicherungen (Lebens- oder Unfall-, etc.)
Grüße
Ich muss dir teilweise recht geben und meine ersten Ausführungen korrigieren.
Richtig ist, dass die Todesfallleistungen der Versicherungen nicht in den Nachlass fallen, wenn ein Begünstigter im Todesfall benannt wurde.
Erbschaftsteuerpflichtig sind diese Todesfallleistungen wenn der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer und somit Beitragszahler war.
Erbschaftsteuerfrei (und damit gestaltungsmäßig interessant) ist diese Leistung, wenn der Begünstigte selbst eine solche Versicherung auf den Tod des ANDEREN abschließt. Der Begünstigte ist in diesem Fall selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Der Begünstigte erhält dann nur eine Leistung, die er mit EIGENEM Geld finanziert hat.
Beispiel: Die Tochter schließt als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den Tod des Vaters ab. Gleichzeitig setzt sie sich selbst als Begünstigte beim Ableben des Vaters ein. Die Beiträge zahlt sie auch selbst (in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer). Stirbt der Vater, dann ist die ausgezahlte Todesfallleistung erbschaftsteuerfrei.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten