Freibetrag bei Erbschaft

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
debbie
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)
Freibetrag bei Erbschaft

Hallo,

wie geht das mit der Berechnung der Erbschaftsteuer`?
Angenommen ich bin Enkelin, habe ca. 100.000 Euro geerbt.
Wird hier dann zuerst der Freibetrag von Euro 51200 und der Betrag für Erbfallkosten von Euro 10300 abgezogen und dann in die Tabelle geschaut? Dann wäre ich bei 7 % Steuer
Wenn man vorher schaut bei 11% ???
Danke für eine kurze Info

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Oh, Sie haben sich bereits mit den Freibeträgen beschäftigt... (hab ich in meiner anderen Antwort übersehen)

Ich kann die Frage aber leider nicht beantworten. Fragen Sie mal hier im Forum für Steuerrecht nach.

Da bekommen Sie bestimmt eine Antwort darauf.

Aber geben Sie auch an, ob Sie per Testament geerbt haben, oder an die Stelle eines bereits verstorbenen Elternteils getreten sind. Die Freibeträge sind da anders.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Nachlassverbindlichkeiten werden zunächst vom Erbe abgezogen. Dann bleiben bei Dir also noch ca. 90.000€, die versteuert werden müssen.

Davon wiederum wird der Freibetrag von 51.200€ abgezogen, so dass ca. 39.000€ der Erbschaftsteuer unterliegen. Es würden also etwa 2.730€ Steuern anfallen.

Diese Berechnung gilt nur dann, wenn Dein Elternteil, das Kind des Erblassers ist, noch lebt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Genau, jetzt weiß ich es auch wieder.

Wenn Das Kind des Erblassers nicht mehr lebt ist der Freibetrag 205.000,00 Euro.

Dann würden keine Steuern anfallen !

0x Hilfreiche Antwort

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