Freibetrag bei Stiefenkel

21. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
bison_control
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag bei Stiefenkel

Meine Mutter hat vor 25 Jahren neu geheiratet, Kinder aus dieser zweiten Ehe gibt es nicht. Verstorben ist ihr zweiter Ehe-Mann 2006. Er war ein Einzelkind, seine Mutter ist im Mai diesen Jahres verstorben. Weitere Angehörige seiner Mutter gibt es nicht. Ich habe sie beerbt, testamentarisch ist bereits alles erledigt. Mein Erbschein liegt vor. Adoptiert wurde ich vom zweiten Ehe-Mann nicht.

Nun mein Frage .
In welcher Rolle (Enkel, Stiefenkel) werde ich akzeptiert und mit welchem Freibetrag kann ich rechnen? Oder bin ich weder Enkel, noch Stiefenkel. Dann wäre es ein Freibetrag von 20.000,00€.


Vielen Dank im Voraus

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-- Editiert bison_control am 21.12.2014 13:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Der Begriff Stiefenkel taucht im ErbStG nicht auf.

Einen hohen von 400.000€ haben nur Kinder von Stiefkindern, nicht jedoch Stiefkinder von Kindern (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 EbStG). Für Dich gilt daher ein Freibetrag von 20.000€ und die Erbschaftsteuerklasse 3 (höchster Steuersatz)

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