Freiwilliger Verzicht auf Erbe - auch bei Minderjährigen - möglich?

9. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
bibiblocksberg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Freiwilliger Verzicht auf Erbe - auch bei Minderjährigen - möglich?

Hallo,

meine Mutter ist leider verstorben. Neben ihrem Ehemann hatte sie 3 Kinder, die wiederum insgesamt 7 Kinder - davon 1 Kind noch minderjährig - haben. Leider hatten sie kein Testament. Somit gilt ja die gesetzliche Erbfolge:
Vater (Zugewinngemeinschaft) bekommt 1/2 + die 3 Kinder jeweils 1/6 - ist das korrekt?

Die Kinder wollen jetzt zu Gunsten des Vaters auf das Erbe verzichten, damit er alles erhält.
Sehe ich das richtig, dass dann die 3 Kinder und anschließend die 7 Enkel das Erbe ausschlagen müssen? Können die Eltern für das minderjährige Kind das Erbe ausschlagen oder muss hier die Einwilligung eines Gerichts eingeholt werden? Würde so eine Einigung überhaupt erteilt?

Das Erbe beläuft sich auf ca. EUR 100.000,00 und besteht "nur" aus Geld - keine Immobilien.

Könnte man auch die gesetzliche Erbfolge einhalten und es wird einfach kein Geld vom Vater an die Kinder weitergegeben? Die Freibeträge für die Erben würden ja nicht überschritten und es würde sowieso keine Erbschaftssteuer anfallen.

Vielen Dank für die Antworten

-- Editiert von User am 9. Juli 2023 18:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Eltern können für die minderjährigen Kinder ohne Genehmigung ausschlagen, wenn die Kinder erst dadurch Erben geworden sind indem ein sorgeberechtigter Elternteil selber ausgeschlagen hat, aber...

Zitat:
Die Kinder wollen jetzt zu Gunsten des Vaters auf das Erbe verzichten, damit er alles erhält.


das ist nicht zwingende Folge wenn alle Kinder und Enkel ausschlagen. Hat die Mutter noch lebende Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen/Nichten erben die dann in dem Fall mit.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8423 Beiträge, 4608x hilfreich)

Zitat (von bibiblocksberg):
Die Kinder wollen jetzt zu Gunsten des Vaters auf das Erbe verzichten, damit er alles erhält.

Das ist nich möglich. Man kann nicht zu Gunsten einer Person ausschlagen.
Zitat:
Könnte man auch die gesetzliche Erbfolge einhalten und es wird einfach kein Geld vom Vater an die Kinder weitergegeben?

Ja.
Zitat (von bibiblocksberg):
Die Freibeträge für die Erben würden ja nicht überschritten und es würde sowieso keine Erbschaftssteuer anfallen.

Hier handelt es sich um eine Schenkung der Kinder an den Vater. Dieser hat einen Freibetrag von EUR 20.000.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49067 Beiträge, 17273x hilfreich)

Zitat (von bibiblocksberg):
Sehe ich das richtig, dass dann die 3 Kinder und anschließend die 7 Enkel das Erbe ausschlagen müssen?


Dadurch wird der Vater nicht zum Alleinerben und somit sollte man über diese Variante nicht weiter nachdenken.

Zitat (von bibiblocksberg):
Das Erbe beläuft sich auf ca. EUR 100.000,00 und besteht "nur" aus Geld - keine Immobilien.


Die 100.000€ gehörten der Mutter alleine?

Dann erbt der Vater davon 50.000€ und die 3 Kinder je 16.666€. Die Kinder könnten ihren Erbteil einfach dem Vater schenken, da es unter dem Freibetrag von 20.000€ bleiben würden.

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#4
 Von 
bibiblocksberg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten - an eine Schenkung hatte ich bislang überhaupt nicht gedacht - das ist ja die einfachste Möglichkeit.

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