Fremde Gegenstände auf geerbtem Grundstück

2. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444899-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Gegenstände auf geerbtem Grundstück

Erbe E erbt von seiner Mutter ein Grundstück. Auf dem Grundstück befinden sich Gegenstände (z.B. Baumaterialien und Baumaschinen) welche definitiv nicht der Erblasserin M gehören.

Welche Anstrengungen muss E Unternehmen um den Besitzer zu ermitteln? Gibt es bestimmte Fristen? Was darf er mit den Gegenständen machen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hi,

Du meinst vermutlich um den Eigentümer zu ermitteln.

Kann man nicht konkret beantworten. Im Sinne von "alles was nach den Umständen erforderlich ist". Das kann, gibt es Anhaltspunkte auf den Eigentümer, einiges sein, aber auch garnichts, wenn es keine gibt. Tip: Ein Artikel in der örtlichen Zeitung wirkt bei so was manchmal.

Was darf der Erbe. Die Sachen an eine andere Stelle verbringen, wenn sie ihn dort wo sie stehen stören. Fundbüro ansprechen, die Nachbarn fragen in kleinen Orten ggf. auch den Bürgermeister.

Was darf er nicht: Eigenverwertung ohne Freigabe.

Geh davon aus, dass das Abstellen dort in Absprache erfolgte. Die Absprache gilt bis zum Widerruf auch für Dich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.676 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen