"Freundin" schuldet meinem toten Sohn

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520448-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Freundin" schuldet meinem toten Sohn

Hallo!
Bitte um Hilfe. Eine "Freundin" schuldet meinem Sohn, der mit 20 an den Folgen einer Drogensucht verstorben ist 1600 Eur. So hat er es in einer Liste (nebst anderen Schuldnern) vermerkt.
Obwohl die anderen auf dieser Liste zugeben Geld bekommen zu haben und auch bereit sind, dieses im Sinne einer Rückzahlung an einen Verein gegen Drogen zu spenden- legt sich diese junge "Dame" quer. Obwohl ich zahlreiche Aufzeichnungen habe (die sie versucht hat zu löschen) und auch Zeugen, mit denen sie ebenfalls schriftlich verkehrt hat und darin auch erwähnt, dass sie mir sagen würde es wäre ein Geschenk meines Sohnes an sie gewesen und sie müsse nicht zurück zahlen. Benötigt wurde das Geld zur Finanzierung des sehr grosszügigen Lebensstils der 19 jährigen, die auch noch dazu voll von ihrer Mutter unterstützt wird. Schönheits Operationen, falsche Haare, falsche Wimpern, Lippen aufgespritzt, Tatoos, Fingernägel künstlich...
Und das mit einem 20h Job-
Die beiden behaupten jetzt unisono NIE Geld von meinem Sohn bekommen zu haben, obwohl ich das Gegenteil beweisen kann.
Mein Vorschlag bzw meine Bitte lautete, dass der Betrag langsam und zinsenfrei als Spende bei einem Verein eingebracht wird - es ist sein Geld. Dieser Betrag kann nur in einem Bereich sinnvoll eingesetzt werden, nämlich um anderen zu helfen, nicht wie mein Sohn zu enden. Ich persönlich will das Geld nicht. Auch liegt mir fern ein Verfahren anzustreben, da es ja bei anderen klappt....
Ich will ehrlich gesagt, der Familie ( es gibt noch eine kleine Schwester) trotz ihres äusserst pietätlosen Verhaltens (sie war eine seiner "besten"Freundinnen und ständig bei ihm) - also ich will da ehrlich niemandem schaden und vor Gericht gehen, aber ich möchte auch Gerechtigkeit für meinen Sohn.
Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5676 Beiträge, 2523x hilfreich)

Zitat (von go520448-32):
also ich will da ehrlich niemandem schaden und vor Gericht gehen, aber ich möchte auch Gerechtigkeit für meinen Sohn.


Ja was denn nun?

Wenn du nicht vor Gericht willst, dann hake es einfach ab.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 91x hilfreich)

Sie werden das Geld nur bekommen, wenn Sie 1) die Erbin sind und 2) einen Gerichtsprozess anstreben. Mit Gerechtigkeit für den Sohn hat das wohl eher nichts zu tun.

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