Guten Abend,
Unser Erzeuger ist am 28.10 gestorben. Meine Schwester und ich wussten von keinem Testament. Beerdigung usw ist alles schon durch. Sein Betreuer, er war im Pflegeheim, erwähnte ein Testament zu Gunsten seiner Freundin, welches er 2015 machte. Zu dem Zeitpunkt hatte er schon mehrere Herzinfarkte und leichte Schlaganfälle hinter sich. Sie wurde als Alleinerbin eingesetzt, bei ihrem vorzeitigen tot die Tochter und wenn die auch nicht könnte, der Enkel seiner Freundin.
Meine Schwester und ich würden mit dem passus, das er Rechtsmittel ausschließt damit die Pflichtteilberechtigten dagegen klagen können. Faktisch wir sind enterbt.
Jetzt spielt die Freundin ein tolles Spiel mit uns. Sie sagte dem Betreuer das sie das Erbe ausschlagen will, auch ihre Tochter will es nicht annehmen. Ich habe mit ihr am Montag telefoniert und sie sagte das beide bei Gericht waren und das Erbe nicht antreten werden, wir würden dies in den nächsten Tagen schriftlich erhalten. Heute rief sie an, das sie das Erbe ausschlagen würden wenn wir Ihnen 1000€ geben würden als kleine „Aufmerksamkeit" und ich hätte sie Montag falsch verstanden, sie würden erst nächste Woche zum Gericht gehen, wennn wir dem zustimmen mit den 1000€. Auch nannte sie mir am Montag eine Summe x um die es gehen würde. Heute hieß es dann am Montag bei Gericht hätte man ihr gesagt sie soll nichts ablehnen und wenn doch, dann um einen kleinen Betrag bitten.
Summe x hat sich auch plötzlich um den Faktor 75% verkleinert. Ich hätte alles falsch verstanden. Wir sind dieses Spielchen satt.
Als Hintergrund warum wir enterbt wurden: unser Erzeuger war dem Alkohol sehr zugeneigt und geschieden von unserer Mutter. Wir Kinder wurden nachts grundlos aus den Betten geholt und haben, ohne zu wissen warum, eine Tracht prügel bekommen. Wir sind immer wieder von ihm gedemütigt und grundlos schikaniert worden.
Ich hatte über vier Jahre keinen Kontakt zu ihm, meine Schwester über zwei.
Was könnten wir tun um endlich unsere Ruhe zu bekommen?
Sie betonte heute am Telefon, das die Frist, für Ihr ausschlagen des Erbes, am 05.12 abläuft. Auch erwähnte sie, das sie zwar nächste Woche vor hat zum Gericht zu gehen aber es könnte ja auch was dazwischen kommen.
Wir sind mit den Nerven am Ende und haben gedacht, mit seinem Tod, finden wir endlich unsere Ruhe. Aber falsch gehofft.
Vielen Dank schon mal für kommende Ratschläge.
Viele Grüße
-- Editiert von Schrauber0815 am 23.11.2017 21:39
Freundin unseres verstorbenen Erzeugers spielt ein Spiel mit uns
23. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2017 | 21:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Freundin unseres verstorbenen Erzeugers spielt ein Spiel mit uns
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. November 2017 | 22:12
Von
Status: Schlichter (7250 Beiträge, 1526x hilfreich)
Die Nummer der Freundin des Vaters sperren (Fritzbox - Handy)
Kommunikation einstellen
Im schlimmsten Falle gibt es nichts zu erben, ihr zahlt der Frau 100 EUR und erbt nur Schulden
#2
Antwort vom 23. November 2017 | 22:52
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Meine Schwester und ich wussten von keinem Testament.
Das Testament muss vom Nachlassgericht an die gesetzlichen Erben übersandt werden.
Zitat:Was könnten wir tun um endlich unsere Ruhe zu bekommen?
Ruhe bewahren und sich nicht verrückt machen lassen.
Zitat:Als Hintergrund warum wir enterbt wurden: unser Erzeuger war dem Alkohol sehr zugeneigt und geschieden von unserer Mutter. Wir Kinder wurden nachts grundlos aus den Betten geholt und haben, ohne zu wissen warum, eine Tracht prügel bekommen. Wir sind immer wieder von ihm gedemütigt und grundlos schikaniert worden.
Das spielt keine Rolle.
Zitat:Sie betonte heute am Telefon, das die Frist, für Ihr ausschlagen des Erbes, am 05.12 abläuft. Auch erwähnte sie, das sie zwar nächste Woche vor hat zum Gericht zu gehen aber es könnte ja auch was dazwischen kommen.
Man sollte gar nicht reagieren und abwarten, was passiert.
Wenn die LG ausschlägt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. November 2017 | 22:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
Das Testament haben wir vorgestern bekommen, steht alles drin so wie sie und der Betreuer sagten.
Der Passus lautet
Das gesetzliche Anfechtungsrecht wegen der Übergehung von Pflichteilsberechtigten schließe ich aus.
Sie wird nicht ausschlagen, sie will uns mürbe machen. Genau so ist unser Erzeuger mit uns umgegangen, Psychospiele. Erniedrigung. Aber diesmal nicht.
#4
Antwort vom 23. November 2017 | 23:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Das gesetzliche Anfechtungsrecht wegen der Übergehung von Pflichteilsberechtigten schließe ich aus.
Diesen Satz interpretierst Du völlig falsch. Der würde nur greifen, wenn ein unbekannter Pflichtteilsberechtigter auftauchen würde, also z.B. ein weiteres Kind von dem Dein Vater nichts wusste.
Richtig ist allerdings, dass Ihr enterbt seid.
Zitat:Sie betonte heute am Telefon, das die Frist, für Ihr ausschlagen des Erbes, am 05.12 abläuft.
Die Ausschlagungsfrist endet 6 Wochen nach Zugang des eröffneten Testamentes, d.h. sie kann noch bis zum 02.01.2018 ausschlagen. Ihr müsst nicht ausschlagen, da Ihr testamentarisch enterbt seid.
Zitat:Sie wird nicht ausschlagen, sie will uns mürbe machen.
Dreht des Spieß doch um, d.h. Ihr solltet Euren Pflichtteil fordern. Im ersten Schritt fordert man dazu die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.
Wenn Ihr das nicht wollt, dann solltet Ihr gar nichts machen und abwarten, was passiert. Im Januar kann man dann beim Nachlassgericht nachfragen ob die Freundin ausgeschlagen hat. Für die Forderung des Pflichtteils hat man 3 Jahre Zeit.
Zitat:sie würden erst nächste Woche zum Gericht gehen, wenn wir dem zustimmen mit den 1000€.
Bei so viel "Großzügigkeit" würde bei mir der Verdacht aufkommen, dass der Nachlass überschuldet ist.
Zitat:er war im Pflegeheim
Da kann ein ursprünglich vorhandenes Vermögen durchaus komplett verschwunden sein.
#5
Antwort vom 24. November 2017 | 00:28
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatSie wird nicht ausschlagen, sie will uns mürbe machen. :
Falsch. Ihr lasst euch mürbe machen.
Welchen Grund gibt es für Kontakt mit der Freundin? Wenn ihr ohnehin nichts haben wollt, weil ja vermutlich ohnehin nichts da ist, dann braucht ihr gar nichts machen. Nicht telefonieren, nichts. Ihr seid enterbt.
Wenn dann die anderen wirklich alle ausschlagen, werdet ihr informiert, dass ihr nun in der Erbfolge an der Reihe seid. Ehrlich gesagt würde ich an eurer Stelle dann auch einfach ausschlagen, ohne sich groß mit dem Erbe zu beschäftigen. Weil wenn die Freundin ausschlägt, müssen ja Schulden vorhanden sein, und sie sollte den besseren Überblick haben.
Wenn ihr euch wehren wollt (sieht mir aber nicht so aus), dann wie von hh vorgeschlagen ein Nachlassverzeichnis fordern.
Man kann auch noch eine Unterlassungserklärung zur telefonischen Kontaktaufnahme hinterher schieben. Aber warum einen solchen Stress machen?
ZitatHeute rief sie an, das sie das Erbe ausschlagen würden wenn wir Ihnen 1000€ geben würden als kleine „Aufmerksamkeit" :
Der Vorschlag ist komplett hirnrissig. Weil selbst wenn ihr auf diesen Deal eingeht, dann zahlt ihr 1000 EUR, sie schlägt aus und erben wird ihre Tochter. Also seid ihr einfach 1000 EUR los. Ich sehe es genau so, das ist ein armseliger Versuch, aus einem überschuldeten Erbe noch Kapital zu schlagen. Es wird schlicht nichts zu erben da sein.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten