Hallo zusammen,
Freitag läuft die 6 Wochen Frist zur Erbausschlagung aus.
Muss man beim Amtsgericht einen Termin zur Erbausschlagung machen oder wird sowas während der normalen Öffnungszeiten gemacht?
Oder gegebenenfalls durch einen Notar?
Es sind nur Schulden vorhanden, weswegen das Erbe ausgeschlagen wird, werden dennoch kosten entstehen?
Besten Dank
Frist Erbe Ausschlagen
25. Juni 2017
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Frage vom 25. Juni 2017 | 15:56
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 10x hilfreich)
Frist Erbe Ausschlagen
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#1
Antwort vom 25. Juni 2017 | 16:29
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4589x hilfreich)
Zitat:Muss man beim Amtsgericht einen Termin zur Erbausschlagung machen oder wird sowas während der normalen Öffnungszeiten gemacht?
Üblicherweise muss ein Termin vereinbart werden. Das kann knapp werden!
Zitat:Oder gegebenenfalls durch einen Notar?
Maßgeblich ist, dass die Ausschlagungserklärung innerhalb der 6-Wochenfrist beim Nachlassgericht vorliegt! Dass ist m.E. bei der Ausschlagungserklärung bei einem Notar nicht gewährleistet (sofern Du überhaupt so schnell einen Termin bekommst).
Zitat:Es sind nur Schulden vorhanden, weswegen das Erbe ausgeschlagen wird, werden dennoch kosten entstehen?
Klar entstehen Kosten. Weder der Notar, noch das Amtsgericht/Nachlassgericht arbeiten umsonst.
#2
Antwort vom 25. Juni 2017 | 20:28
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 10x hilfreich)
Die Schulden betragen ~1000€, es sind insgesamt 6 Erben vorhanden.
Somit wird ja alles auf die sechs Erben aufgeteilt.
Wie sieht es beim Abschlagen der Erbschaft mit den Bestattungskosten aus, diese werden wohl vom Sozialamt getragen, wird sich das Sozialamt diese dann von den Erben zurückholen?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2017 | 20:36
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4589x hilfreich)
Zitat:Die Schulden betragen ~1000€, es sind insgesamt 6 Erben vorhanden.
Wegen EUR 1.000 ausschlagen?
Zitat:Wie sieht es beim Abschlagen der Erbschaft mit den Bestattungskosten aus, diese werden wohl vom Sozialamt getragen, wird sich das Sozialamt diese dann von den Erben zurückholen?
Das Sozialamt zahlt nur in Ausnahmefällen.
Die nächsten Angehörigen sind bestattungspflichtig und haben auch die Bestattungskosten zu tragen. Das gilt auch, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Das ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
-- Editiert von cruncc1 am 25.06.2017 20:38
#4
Antwort vom 25. Juni 2017 | 21:01
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 10x hilfreich)
Bis jetzt sind nur Schulden in Höhe von 1000€ bekannt, die sorge ist, das noch weitere Schulden da sind.
Bei einem monatlichen Ausbildungsgehalt von 350€, wird man auch zur Kasse gebeten, für die Beerdigungskosten?
Gruß
#5
Antwort vom 25. Juni 2017 | 21:40
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4589x hilfreich)
Zitat:Bei einem monatlichen Ausbildungsgehalt von 350€, wird man auch zur Kasse gebeten, für die Beerdigungskosten?
Nein.
-- Editiert von cruncc1 am 25.06.2017 21:42
#6
Antwort vom 25. Juni 2017 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48841 Beiträge, 17201x hilfreich)
Zitat:Klar entstehen Kosten.
Bei einem überschuldeten Erbe allerdings nur die Mindestgebühr in Höhe von 30€, beim Notar zzgl. MWSt.
Und am Besten machen das alle gleichzeitig, denn die Gebühr fällt pro Ausschlagungserklärung an und nicht pro Kopf.
Die Beerdigungskosten müssen in so einem Fall von den Angehörigen bezahlt werden, die zahlungsfähig sind. Das Sozialamt springt nur ein, wenn kein Angehöriger (einschl. Geschwister des Verstorbenen) zahlungsfähig ist.
#7
Antwort vom 26. Juni 2017 | 12:46
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 13x hilfreich)
Zitat:
Muss man beim Amtsgericht einen Termin zur Erbausschlagung machen oder wird sowas während der normalen Öffnungszeiten gemacht?
Oder gegebenenfalls durch einen Notar?
das kann unterschiedlich sein, ich würde beim zuständigen Nachlassgericht anrufen und nachfragen.
bei einem wurde mir gesagt, das geht nur mit Termin, man könne aber auch zu einem Notar oder dem für einen zuständigen Ortsgericht, letzteres wäre auch wesentlich günstiger
beim andern wurde mir gesagt, ich solle innerhalb der Geschäftszeiten, mindestens ne halbe Stunde vor Öffnungszeitenende kommen oder zum Notar gehen.
dem zuständigen Nachlassgericht pünktlich vorliegen muss es in jedem Fall
#8
Antwort vom 28. Juni 2017 | 09:38
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitatoder dem für einen zuständigen Ortsgericht, letzteres wäre auch wesentlich günstiger :
Ortsgerichte gibt es allerdings nur in Hessen.
#9
Antwort vom 28. Juni 2017 | 14:00
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 839x hilfreich)
Zitat:Muss man beim Amtsgericht einen Termin zur Erbausschlagung machen oder wird sowas während der normalen Öffnungszeiten gemacht?
Bei mir wurde die Ausschlagung ohne vorherigen Termin beim Amtsgericht zu den üblichen Öffnungszeiten erledigt. Ein Rechtspfleger nahm zuerst alle Daten auf, anschließend etwas Wartezeit. Ein weiterer Mitarbeiter mit Unterschrifts- und Stempelberechtigung hat mir alles vorgelesen und abschließend unterzeichnet/beurkundet. 28 Euro und ca. 90 Minuten Zeit hat der Vorgang gekostet/gedauert.
-- Editiert von hausfrau66 am 28.06.2017 14:01
#10
Antwort vom 28. Juni 2017 | 14:18
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
ZitatEin Rechtspfleger nahm zuerst alle Daten auf, anschließend etwas Wartezeit. Ein weiterer Mitarbeiter mit Unterschrifts- und Stempelberechtigung hat mir alles vorgelesen und abschließend unterzeichnet/beurkundet. 28 Euro und ca. 90 Minuten Zeit hat der Vorgang gekostet/gedauert. :
Andersrum, sie waren erst bei jemandem der die Daten aufgenommen hat und danach beim Rechtspfleger zum unterzeichnen.
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