Frist für Erbantritt - Bis wann muss der Erbschein beantragt werden?

7. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Frist für Erbantritt - Bis wann muss der Erbschein beantragt werden?

Hallo,
mal eine Frage wegen Erbantritt.
Der Vater unserer angehenden Schwiegertochter ist vor über einem Jahr verstorben. Bis wann muss der Erbschein beantragt werden, um das Erbe anzutreten? Sie meint,sie hätte dafür lange Zeit. Wir verstehen Ihr Zögern nicht. Das Erbe betrifft ein schönes Barvermögen, was sie gemeinsam mit einer Schwester aus des Vaters erster Ehe erbt. Es ist kein Testament vorhanden. Logo tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Wir meinen, sie hätte ab Kenntnis des Todes 3 Jahre Zeit. Ist das so richtig und wo kann man das evtl nachlesen?
Gruß ratlos1311

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Erbe ist bereits dadurch automatisch angetreten, dass man es nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen hat.

Ob man ohne Erbschein an das Geld herankommt, ist eine andere Frage, denn die Bank darf sich weigern, das Geld auszuzahlen, wenn kein Erbschein vorgelegt wurde.

Eine zeitliche Begrenzung für die Beantragung des Erbscheines gibt es nicht. Den kann man auch noch in 50 Jahren beantragen, wenn man dann noch alle notwendigen Unterlagen auftreiben kann.

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