Hallo Allerseits,
mein Vater ist im Dezember letzten Jahres verstorben. Ich habe meiner Schwester schriftlich mitgeteilt, das ich das Erbe ausschlagen möchte. Es geht um ein Haus mit Grundstück, das aber auch mit einer Hypothek belastet ist. Am Freitag habe ich eine Abschrift der Eröffnungsniederschrift vom 19.12.2018 erhalten. Meine Schwester sagte mir, ich könnte jetzt nach Erhalt des Schreibens das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen. Nun habe ich mich erkundigt und bin aus allen Wolken gefallen. Die Frist wäre ja 6 Wochen nach dem Versterben meines Vaters abgelaufen.
Meine Frage ist nun, wie kann ich das Erbe jetzt noch ausschlagen? Ich habe leider keine Ahnung vom Erbrecht, da ich damit noch nie zu tun hatte.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da das Thema Erbrecht für mich ein Buch mit 7 Siegeln ist.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße von GTchen
Frist zur Ausschlagung aus Unwissenheit versäumt
24. März 2019
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Frage vom 24. März 2019 | 23:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Frist zur Ausschlagung aus Unwissenheit versäumt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. März 2019 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16163x hilfreich)
Zitat:Die Frist wäre ja 6 Wochen nach dem Versterben meines Vaters abgelaufen.
Wenn es ein Testament gibt, läuft die 6-Wochenfrist erst mit Kenntnis des Testamentes.
Zitat:Es geht um ein Haus mit Grundstück, das aber auch mit einer Hypothek belastet ist.
Und warum willst Du dann ausschlagen? Bist Du so großzügig gegenüber Deiner Schwester?
#2
Antwort vom 25. März 2019 | 12:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Gruß GTchen
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#3
Antwort vom 25. März 2019 | 12:42
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 503x hilfreich)
Sofern der Nachlass tatsächlich überschuldet sein sollte, gibt es noch immer Möglichkeiten sich gegen diesen zur Wehr zu setzen (Anfechtung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz).
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 26. März 2019 | 11:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Problem gelöst, da ich letzte Woche vom Amtsgericht über das Testament unterrichtet wurde, läuft die Frist ab da 6 Wochen. Habe mich mit dem Amtsgericht in Verbindung gesetzt.
Grüße GTchen
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