Fristablauf bei Nachlassausschlagung

27. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
tonydahoney
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 15x hilfreich)
Fristablauf bei Nachlassausschlagung

Vor einigen Wochen bekam ich Post vom Amtsgericht in dem stand, dass ein Onkel verstorben ist.
Ich kenne diesen Onkel gar nicht.
Ich habe den Brief zu meinen Notar gegeben.
Dieser wollte mich zurückrufen und mir einen Termin geben, damit ich die Ausschlagung unterschreiben kann.
Dieser Anruf erfolgte nicht. Und ich habe es auch vergessen.
Jetzt ist die Frist abgelaufen.
Nach Informationen meiner Mutter war mein Onkel hoch verschuldet.
Was kann ich jetzt machen, damit ich nicht die Schulden zahlen muss?

Danke für die Antworten



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

War es eine einfache Benachrichtigung, oder mit Zustellungsurkunde??
Kann das Amt beweisen dass Ihnen der Brief zugegangen ist ?
Wenn ja, sollten Sie selbst das Nachlassgericht aufsuchen,
die Sache erklären, und die Sache in den "vorherigen Stand"
setzen lassen. Dann beginnt die Ablehnungsfrist von vorn.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

War es eine einfache Benachrichtigung, oder mit Zustellungsurkunde??
Die Benachrichtigung muss nicht zugestelt werden.

Kann das Amt beweisen dass Ihnen der Brief zugegangen ist ?
Das NG muss den Zugang nicht "beweisen". Die Übersendung mittels normalem Brief genügt.

Wenn die Frist verstrichen ist, hat man das Erbe angenommen.






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