Fristbeginn für Erbausschlagung

4. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Herzenslicht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristbeginn für Erbausschlagung

Hallo,

kann mir jemand genau sagen ab wann die 6wöchige Frist für Ausschlagung eines Erbes tatsächlich anläuft?
Habe jetzt erst über Umwege erfahren das meine Mutter (hatten schon Jahre keinen Kontakt mehr) schon weit über 6Wochen verstorben ist. Über das Amt/Nachlassgericht erfolgte bisher noch keine Information, das ich Erbe geworden wäre.
Weiss noch nichtmal welches Nachlassgericht zuständig wäre.
Zitat:
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen (6 Monate bei Aufenthalt des Erben bei Fristbeginn im Ausland oder Wohnort des Erblassers im Ausland). Sie beginnt von dem Tage an, an dem der Erbe Kenntnis vom Anfall der Erbschaft bekommt, das heißt, seit dem er weiß, dass er Erbe geworden ist. Bei einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ist dieses der Tag, an dem er vom Nachlassgericht benachrichtigt wird. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich!
Gut bei einem Testament ist das nun recht klar, das Amt muss mich erst informieren. Ein solches gibt es aber anscheinend nicht.
Ab wann wird nun von mir erwartet, das ich Kenntniss vom Erbfall habe? Ab Todestag? Ab Beerdigung?
Muss immer erst eine amtliche Nachricht erfolgen, oder läuft die Frist ab dem Moment wo mich jemand anruft und über den Todesfall informiert? Wie weisst man in diesem Fall nach das so eine Nachricht bislang garnicht erfolgt ist?
Will keinesfalls das Erbe antreten, weil sicher nur Schulden zu holen sind.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Ab wann wird nun von mir erwartet, das ich Kenntniss vom Erbfall habe?
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du vom Tod Deiner Mutter erfahren hast. Wie Du davon erfahren hast, spielt keine Rolle.

Muss immer erst eine amtliche Nachricht erfolgen..
Nein.

...oder läuft die Frist ab dem Moment wo mich jemand anruft und über den Todesfall informiert?
So ist es.

Weiss noch nichtmal welches Nachlassgericht zuständig wäre.
Zuständiges NG ist das Amtsgericht am letzten Wohnort Deiner Mutter.



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