Hallo, ich bräuchte dringend einmal Rat, was meine derzeitige Situation betrifft.
Mein Vater hat 7 Tage vor seinem Tod eine fristlose Kündigung erhalten, weshalb sein Tod somit in die Frist fällt, in welcher er gegen die Kündigung hätte Einspruch einlegen können. Laut Arbeitgeber gilt mein Vater dennoch als gekündigt, da zum Todestag kein Einspruch vorgelegen hat, auch, wenn er dafür noch Zeit gehabt hätte, und demnach verfallen natürlich auch die Ansprüche an meine Mutter und mich.
Ist die Entscheidung des Arbeitgebers anzuzweifeln?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Fristlose Kündigung kurz vor dem Tod des Arbeitnehmers
9. September 2019
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Frage vom 9. September 2019 | 15:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung kurz vor dem Tod des Arbeitnehmers
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#1
Antwort vom 9. September 2019 | 15:49
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Mein Beileid!
Welche Ansprüche sind gemeint??
Zitat:
natürlich auch die Ansprüche an meine Mutter und mich.
#2
Antwort vom 9. September 2019 | 15:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dankeschön!
Gemeint ist die Betriebsrente.
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#3
Antwort vom 9. September 2019 | 16:04
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Dann lies mal hier:
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wenn-arbeitnehmer-sterben-was-erben-angehoerige/#
#4
Antwort vom 9. September 2019 | 16:15
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann lies mal hier: :
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wenn-arbeitnehmer-sterben-was-erben-angehoerige/#
Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, aber der Artikel erklärt nur, unter welchen Bedingungen die Betriebsrente ausgezahlt wird, sofern der Verstorbene in einem Arbeitsverhältnis war. Mein Vater wurde ja bereits gekündigt, ist jedoch während seiner Einspruchsfrist verstorben. Die Frage ist, ob die Kündigung in diesem Fall gültig ist und ob wir nicht doch Anspruch auf die Auszahlung der Betriebsrente für Hinterbliebene (die uns ohne Kündigung zugestanden hätte) erheben können.
#5
Antwort vom 9. September 2019 | 16:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zunächst einmal können auch die Erben eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ist die Frist inzwischen verstrichen?
Und warum führt die Kündigung dazu, dass die Betriebsrente verloren geht?
#6
Antwort vom 9. September 2019 | 19:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZunächst einmal können auch die Erben eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ist die Frist inzwischen verstrichen? :
Und warum führt die Kündigung dazu, dass die Betriebsrente verloren geht?
Die Frist für den Einspruch ist bereits verstrichen (Kündigung zum 10. Juli). Wir haben leider erst vor kurzem von der Kündigung erfahren.
Die Betriebsrente erhalten die Erben nur, wenn der Verstorbene zum Todestag angestellt war, ansonsten verfällt diese, so der Arbeitgeber.
#7
Antwort vom 9. September 2019 | 21:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Da es dabei sicherlich um eine Menge Geld geht, solltet ihr einen Fachanwalt befragen und euch nicht auf Forumsmeinungen verlassen.
Berry
#8
Antwort vom 9. September 2019 | 21:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa es dabei sicherlich um eine Menge Geld geht, solltet ihr einen Fachanwalt befragen und euch nicht auf Forumsmeinungen verlassen. :
Berry
Natürliche verlasse ich mich nicht auf die Meinung aus einem Forum, aber vielleicht hatte hier jemand schon einmal ein ähnliches Anliegen und Erfahrungen. Oder jemand kann mir, wenn auch nur wage, sagen, wie da die Chancen auf Erfolg stehen. Ein Anwalt kostet Geld - als Student kann ich mir das ohne Weiteres leider nicht leisten. Deswegen erstmal die Frage ans Forum.
#9
Antwort vom 9. September 2019 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Oder jemand kann mir, wenn auch nur wage, sagen, wie da die Chancen auf Erfolg stehen.
Von der 3-Wochenfrist gibt es Ausnahmen, die in § 5 KSchG festgelegt sind. Ein solcher Ausnahmefall könnte hier vorliegen.
Zitat:Wir haben leider erst vor kurzem von der Kündigung erfahren.
Wann habt Ihr von der Kündigung erfahren?
Aber selbst wenn eine Kündigungsschutzklage noch möglich wäre heißt das ja nicht, dass die fristlose Kündigung unberechtigt war. Was hat denn zu dieser Kündigung geführt?
-- Editiert von hh am 09.09.2019 22:38
#10
Antwort vom 9. September 2019 | 22:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Oder jemand kann mir, wenn auch nur wage, sagen, wie da die Chancen auf Erfolg stehen.
Von der 3-Wochenfrist gibt es Ausnahmen, die in § 5 KSchG festgelegt sind. Ein solcher Ausnahmefall könnte hier vorliegen.
Zitat:Wir haben leider erst vor kurzem von der Kündigung erfahren.
Wann habt Ihr von der Kündigung erfahren?
Aber selbst wenn eine Kündigungsschutzklage noch möglich wäre heißt das ja nicht, dass die fristlose Kündigung unberechtigt war. Was hat denn zu dieser Kündigung geführt?
-- Editiert von hh am 09.09.2019 22:38
Von der Kündigung haben wir ein paar Tage nach dem festgestellten Tod (es gibt lediglich einen Todeszeitraum, kein Datum) erfahren.
Der Grund für die Kündigung war, dass er, aufgrund psychischer Probleme (auch Todesursache), nicht mehr zur Arbeit erschienen ist.
#11
Antwort vom 9. September 2019 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Von der Kündigung haben wir ein paar Tage nach dem festgestellten Tod (es gibt lediglich einen Todeszeitraum, kein Datum) erfahren.
Schwierig, denn in § 5 KSchG gibt es eine 14-tägige Frist. Ob man argumentieren kann, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist, mag ich nicht beurteilen.
Ohne versierten Anwalt wird man jedenfalls in so einem Fall nichts erreichen.
Einen Vergleichsfall habe ich leider auch nicht gefunden.
#12
Antwort vom 9. September 2019 | 23:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Von der Kündigung haben wir ein paar Tage nach dem festgestellten Tod (es gibt lediglich einen Todeszeitraum, kein Datum) erfahren.
Schwierig, denn in § 5 KSchG gibt es eine 14-tägige Frist. Ob man argumentieren kann, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist, mag ich nicht beurteilen.
Ohne versierten Anwalt wird man jedenfalls in so einem Fall nichts erreichen.
Einen Vergleichsfall habe ich leider auch nicht gefunden.
Dann werde ich mir wohl doch anwaltlichen Rat einholen müssen.
Dennoch vielen Dank für Ihre Hilfe!
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