Garage

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
hubsi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage

Hallo,

Kürzlich verstarb meine Mutter und laut Testament wurde mir "alles finanzielle sowie materielle" vermacht.
Soweit so gut, im "Besitz" war jedoch auch eine Garage. Diese kaufte bzw. bezahlte ich meiner Mutter in den Siebzigern (als Geschenk für ihr damaliges Auto), wird jedoch seit vielen Jahren von meiner Familie benutzt und bezüglich Pacht + Nebenkosten von mir bezahlt. Die Grundstückssteuer bezahlte jedoch meine Mutter.

Mein Bruder (Sozialhilfeempfänger) wurde aus dem Testament ausgeschlossen, soll vom Finanzamt jedoch eine Verzichtserklärung für die Grundstückssteuer unterschreiben, wird diesem nach einem kürzlich geführten Telefonat aber nicht nachkommen.

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Dein Bruder ist enterbt und hat damit ein Pflichtteilsanspruch (wenn das Testament dies so aussagt). D.h. er ist nicht Erbe des Grundstückes, auf dem die Garage steht. Da er nicht Erbe dessen ist, kann der Erbschein ja nur auf die lauten und auch nur du wirst ins Grundbuch eingetragen. Damit bist du Schuldner der Grundstückssteuer.
Den Erbschein hast du bereits? Die Umschreibung ist veranlasst? Kurze Info darüber an das erhebende Finanzamt und abwarten.
Da man die Grundsteuer zahlt und eher selten zurückerhält, kann es sich eigentlich nicht um eine Verzichtserklärung handeln. Geh den Weg übers Amt und nicht über deinen Bruder.

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