Gasttochter erbt und Vater enterbt - Pflichtanteil?

22. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
JaeckJo
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Gasttochter erbt und Vater enterbt - Pflichtanteil?

Hallo ihr,

wie könnte sich das Ganze auswirken, wenn der Vater und die Stiefmutter enterbt werden und die brasilianische Gasttochter (Studentin) seines kinderlosen Sohnes und seiner kinderlosen Schwiegertochter erbt? Natürlich vorausgesetzt, wenn der Sohn und seine Frau ein Testament gemacht haben.

Kann dem Vater auch der Pflichtanteil entzogen werden, da sein Sohn zeitlebens Streit mit ihm hatte und nur noch das Notwendigste mit ihm sprechen wollte? Wenn nicht, wieviel Prozent steht ihm zu?

Also mögliche Konstellationen:

1.)Sohn (44) und seine Frau (38) sterben vor dem Vater (83) und auch die Gasttochter (25) überlebt. Die Gasttochter erbt alles, da ihre Gasteltern keine eigenen Kinder haben und der Vater und die Stiefmutter bekommen nur den Pflichtteil.

2.)Sohn, seine Frau und Gasttochter sterben bei einem Flugzeugabsturz z. B. und sein bester Freund ist Alleinerbe laut Testament, wiederum gehen Vater und Stiefmutter leer aus bzw. erhalten nur den Pflichtanteil.

3.) Sohn stirbt, seine Frau und Gasttochter überleben. Seine Frau erbt alles und die Gasttochter wird per Verfügung im Testament verpflichtet, für sie zu sorgen und erbt später nach dem Tod der Frau alles. Wiederum gehen Vater und Stiefmutter leer aus bzw. erhalten nur den Pflichtanteil.

4.) Gasttochter und Sohn überleben, die Ehefrau stirbt. Sohn erbt alles und die Gasttochter wird per testamentarischer Verfügung verpflichtet, für den Sohn zu sorgen und erbt später alles. Auch Vater und Stiefmutter gehen leer aus.

Außerdem verfügen der Sohn und seine Frau, im Falle des Ablebens sich nicht in Deutschland bestatten zu lassen sondern an ihrem Lieblingsurlaubsort in Brasilien.

Das zu vererbende Objekt ist ein Doppelhaus mit Grundstück, per Schenkungsvertrag 1991 an den Sohn übertragen und lebenslanges Wohnrecht für die Eltern (Mutter starb 1997 und Vater heiratete 2004 wieder).

Gruß
JaeckJo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das Ganze ist undeutlich erklärt.
Was ist eine Gasttochter??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Stiefmutter ist nicht erbberechtigt, erbt daher in keinem Fall und hat auch keinen Pflichtteilsanspruch.

zu 1) In welcher Reihenfolge sterben der Sohn und seine Frau? Aufgrund von 3) hier die Antwort, wenn die Frau vor ihrem Mann stirbt.
Dann erbt die Gasttochter laut Testament und muss als Geldzahlung 50% des geerbten Vermögens an den Vater auszahlen. Das kann bei der Erbschaft eines Hauses problematisch sein, wenn die Gasttochter die Pflichtteilsauszahlung nicht aus anderweitigem Vermögen oder Einkommen leisten kann. Dann wäre ein Verkauf des Hauses zwangsläufig.

zu 2) wie 1), nur das hier der beste Freund an die Stelle der Gasttochter tritt.

zu 3) Die Frau wird Alleinerbin und muss an den Vater einen Pflichtteil in Höhe von 12,5% auszahlen.

zu 4) Der Fall funktioniert nicht, es sei denn die Frau hätte ebenfalls ein größeres Vermögen zu vererben. Ansonsten wäre für diesen Fall ein Erbvertrag mit der Gasttochter notwendig. Dann würde die Pflegeverpflichtung vom Nachlass abgezogen. Vom Rest erhält dann der Vater 50% ausgezahlt.

Eine Beerdigung in Brasilien können der Sohn und seine Frau natürlich testamentarisch verfügen.

Einen Grund, dem Vater den Pflichtteil zu entziehen, kann ich nicht erkennen. Streit und mangelnder Kommunikationswille ist jedenfalls kein ausreichender Grund.

In allen Fällen dürfte für die Gasttochter außer der Auszahlung des Pflichtteils noch eine Erbschaftsteuer in erheblicher Höhe anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

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