Geänderte Erbreihenfolge?

14. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
buellinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geänderte Erbreihenfolge?

Meine Eltern wollten meinem Bruder und mir ihre Immobilie vererben. Nun ist mein Bruder vorzeitig gestorben. Er hinterlässt eine Ehefrau, sowie zwei Kinder (9/12).

Rücken seine beiden Kinder nun an die Stelle seines Erbes oder spielen sie keine Rolle. Im Testament waren sie zuvor nie bedacht worden. Meine Eltern leben noch.

Sollten sie nun an die Stelle meines Bruders rücken, ließe sich das per Testament verhindern, so dass ich Alleinerbe der Immobilie werde?

Vielen Dank für eure Mühen und schönen Sonntag.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39377 Beiträge, 14147x hilfreich)

Ein Testament kann doch jederzeit abgeändert werden. Es ist immer sinnvoll, wenn Testamentsverfasser von Zeit zu Zeit überprüfen, ob das Testament noch den Vorstellungen entsprechen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von buellinger):
Rücken seine beiden Kinder nun an die Stelle seines Erbes oder spielen sie keine Rolle.


Ja...

Zitat (von buellinger):
Sollten sie nun an die Stelle meines Bruders rücken, ließe sich das per Testament verhindern, so dass ich Alleinerbe der Immobilie werde?


Ja, deine Eltern können ihr Testament entsprechend ändern.

Allerdings haben die Kinder deines Bruders dann Anspruch auf den Pflichtteil (= Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch.

-- Editiert von User am 14. April 2024 10:23

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
buellinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Pflichtteil wären dann 50% und davon jeweils 25% für die beiden Kinder?

Oder ist die Verteilung nun so, dass jeder 1/3 bekommt?

Sorry aber dieses Rechtsgebiet ist mir tatsächlich zu kompliziert, Wahnsinn

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von buellinger):
Der Pflichtteil wären dann 50% und davon jeweils 25% für die beiden Kinder?


Ich bin gerade auch nicht sicher.

Ich meine, es sind 25%, die die beiden Kinder sich dann teilen müssen.

-- Editiert von User am 14. April 2024 12:53

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3772 Beiträge, 606x hilfreich)

Zitat (von buellinger):
Sollten sie nun an die Stelle meines Bruders rücken, ließe sich das per Testament verhindern, so dass ich Alleinerbe der Immobilie werde?

Die Frage ist doch, wie ihre Eltern es haben möchten.
Wollen die wirklich, dass die Enkelkinder, welche ihren Vater früh verloren haben, nur den Pflichtteil erhalten sollen?

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8242 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von buellinger):
Der Pflichtteil wären dann 50% und davon jeweils 25% für die beiden Kinder?

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben des Erststerbenden sind der Überlebende zur Hälfte, das Kind zu einem Viertel sowie die beiden Enkel je zu 1/8.

Wenn die Enkel durch ein Testament "enterbt" wurden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteile (hier je 1/16) in bar.
Zitat:
Rücken seine beiden Kinder nun an die Stelle seines Erbes oder spielen sie keine Rolle. Im Testament waren sie zuvor nie bedacht worden. Meine Eltern leben noch.

Wenn die Eltern ein Testament errichtet haben, in dem sie die beiden Kinder zu erben eingesetzt haben, rücken die Kinder des verstorbenen Sohnes an dessen Stelle.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2069.html
Zitat:
Sollten sie nun an die Stelle meines Bruders rücken, ließe sich das per Testament verhindern, so dass ich Alleinerbe der Immobilie werde?

Ein Testament kann zu Lebzeiten geändert werden. Ob die Eltern das wollen?

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