Mal eine allgemeine Frage zum Thema Gebühren für einen Erbschein. Mir ist klar, dass man für einen Erbschein (wenn kein Testament vorliegt) Gebürhen zahlen muss. Beispielsweise bei einem zu erbenden Barbetrag von 200000€ sind ca. 1000€ zu bezahlen. Jetzt habe ich gehört, wenn man hier in Ba-Wü einen Erbschein beantragen will, muss man nochmals eine Gebühr nur für die Vorlage der nötigen Unterlagen (Sterbeurkunde, Vermögensverzeichnis, etc.) bezahlen. Dabei soll dann irgendein Protokoll erstellt werden. Und das wären dann nochmals ca. 1000€. Ist das so korrekt?
Bereits im voraus besten Dank.
Gebühren Erbschein
8. April 2021
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Frage vom 8. April 2021 | 14:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren Erbschein
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. April 2021 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Ich weiss nicht ob es in BaWü irgendwelche Besonderheiten gibt, aber im Regelfall fällt die Gebühr nach KV-Nr. 12210 GNotKG doppelt an. Einmal für das Erbscheinsverfahren an sich und einmal für die in aller Regel notwendige Versicherung an Eides statt.
Wie man auf Kosten von je 1000,00 EUR kommt erschließt sich mir nicht.
Bei einem Wert von bis zu 200.000,00 EUR würden 2x 435,00 EUR anfallen.
#2
Antwort vom 8. April 2021 | 14:49
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatBeispielsweise bei einem zu erbenden Barbetrag von 200000€ sind ca. 1000€ zu bezahlen. :
Nö.
Bei 200.000€ sind es genau 870€.
435€ für den Erbschein und den gleichen Betrag nochmal für die Eidesstattl. Versicherung.
ZitatJetzt habe ich gehört :
Nicht alles glauben was man hört.
Hier was zum nachlesen aus offizieller Stelle:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Erbschein+beantragen-766-leistung-0#sb-id-toc-block3
edit: Ballivus war schneller
-- Editiert von spatenklopper am 08.04.2021 14:50
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