Gebührenfreie Grundbuchberichtigung

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Gebührenfreie Grundbuchberichtigung

Von Erben verlangt das Grundbuchamt angeblich innerhalb von 2 Jahren nach dem Versterben des Erblassers keine Gebühr für die Eigentumsumschreibung.

Ist diese Regel auf den Tag genau, ist der Stichtag also der Sterbetag? Ggf. sollte doch eine Eigentumsumschreibung, im zweiten Jahr datiert 2 Tage vor dem Sterbetag, gebührenfrei sein. Eine 1,0 Gebühr des Grundbuchamts wäre doch dann nicht gerechtfertigt?

Gruß juris123




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Ja, innerhalb von zwei Jahren ab Erbfall (Stichtag) wird für die Eigentumsumschreibung auf den Erben keine Gebühr für die Umschreibung verlangt (Anlage 1, Nr. 14110 GNotKG ). Die Gebühr ist dann nicht berechtigt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50074 Beiträge, 17545x hilfreich)

Was genau ist denn 2 Tage vor dem 2. Sterbetag datiert? Ist zu diesem Zeitpunkt der Antrag beim Grundbuchamt eingegangen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke salkavalka und hh,

für die Antworten!
Zur Rückfrage von HH: Der Sachbearbeiter beim Grundbuchamt hat in den Einträgen seinen Namen und das Datum vermerkt .
Die Einträge erfolgten demnach 2 Tage vor dem 2ten Jahrestag des Ablebens des Erblassers.
Der Antrag auf Grundberichtigung wurde 1 Monat zuvor gestellt.
Gruß juris123

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