Geerbt, jetzt würde ich gern ausgezahlt werden

11. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hakki77
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 44x hilfreich)
Geerbt, jetzt würde ich gern ausgezahlt werden

Hallo,

ich habe nach dem Tod meiner Eltern 2005 ein Haus geerbt, gemeinsam mit Bruder und Schwester, also sozusagen 1/3.

Meine Schwester,die ausgezahlt werden wollte,bekam gleich den größten Teil ausgezahlt durch das Geld der Lebensversicherung meiner Eltern, den Rest zahlen ich und mein Bruder derzeit in Raten ab.

Nun möchte ich mir nach gründlicher Überlegung auch meinen Anteil auszahlen lassen.Mein Bruder kann nicht auszahlen,das weiß ich.
Ein Freund sagte jetzt das es nicht so ohne weiteres möglich wäre meinen Anteil zu verlangen da mein Bruder ja dann obdachlos wäre in Falle eines Verkaufes(obwohl ein Verkauf ja Monate dauern würde und genug Zeit wäre etwas zu finden bzw. das er auch auf Privatinsolvenz gehen könnte und ich dann nichts bekäme.

Stimmt das?
Eigentlich kann er doch im Besitz eines Hauses zu 50% nicht auf Insolvenz gehen da er auch keine Schulden hat,oder kann er doch?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na nur weil das Erbe geteilt wird, wird der Bruder nicht obdachlos, er hat einen Mietvertrag und bleibt erst mal drin.

Was soll die Privatinsovenz, dem gehört ein halbes Haus.

Der bruder soll auf die Bank nen Kredit für das Haus beantragen und die Auszahlen.

Zwangsweise wird die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Haus versteigert, da der Bruder dann böse wird, und keinen reinlässt wird das Haus billig weggeben.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hakki77
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 44x hilfreich)

Also auf Privatinsolvenz kann er nicht gehen,richtig?

Das Haus wurde 2005 geschätzt da meine Schwester alles was geht rausholen wollte und es gibt ein Gutachten.Ich würde sogar auf einiges von meinem Anteil verzichten um aus der Erbengemeinschaft raus zu kommen.

Ich habe bereits mal bei der Bank angefragt, diese würden allerdings Verdienstbescheinigungen sehen wollen und mein Bruder ist derzeit arbeitslos bzw. nur auf 400€ angestellt.
Gibt die Bank ihm dann einen Kredit wenn das Haus als Sicherheit dient?

Danke für die Antwort

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
wollen und mein Bruder ist derzeit arbeitslos bzw. nur auf 400€ angestellt.
Gibt die Bank ihm dann einen Kredit wenn das Haus als Sicherheit dient?


Wie soll er einen Kredit abzahlen ohne Einkommen.

Zahlt der wenigstens Miete an dich ?

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hakki77
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 44x hilfreich)

Wieso Miete?Ihm gehört doch das Haus zu 50%, ich wohne derzeit auch darin aber möchte meinen Anteil gerne ausbezahlt haben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wer soll denn ausbezahlen( ?) oder willst du nicht mehr zu 50% im Haus wohnen bleiben?
Ist doch ein wenig verwirrt was du da schreibst.
Wenn du schreiben würdest, ich ziehe demnächst aus diesem Haus aus und möchte meinen Anteil vom Haus in Bares umwandeln, dann ist es in erster linie
Sache deines Bruders da er ja da wohnen bleiben möchte.
Entweder er zahlt dich aus , oder du beantragst einen Zwangsversteigerung um die Erbengemeinschaft auf zu lösen, punkt aus!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8043 Beiträge, 4510x hilfreich)

#,.. ich wohne derzeit auch darin aber möchte meinen Anteil gerne ausbezahlt haben.#
Darauf hast du aber keinen Anspruch.

Das Haus kann nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden.
Als letzte Möglichkeit kann man die Teilungsversteigerung beantragen, dann wird das gesamte Haus versteigert (zu welchem Preis ist dann eher fraglich!).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hakki77
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 44x hilfreich)

Ích werde dort demnächst ausziehen und möchte meinen Anteil in Bargeld umwandeln,ok.
Wie sieht das aus mit dem Geld das meine Schwester bereits erhalten hat?
Wenn das Haus nur zu 1/3 des Schätzwertes verkauft werden würde,sager wir 100.000, sie aber schon mehr als 1/3,also 33.000€ vorher erhalten hat muß man ihr dann trotzdem den komplette Differenz bezahlen die noch zum Schätzwert von 2005 offen waren oder kann ich dann von ihr Geld zurückfordern?
Es gibt einen Vertrag mit dem Notar bezüglich der Rückzahlung und meine Schwester ist noch nicht komplett ausbezahlt, das hatte ich vergessen zu schreiben.

-- Editiert am 12.04.2009 17:05

6x Hilfreiche Antwort

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