Geerbt - Anwalt nötig?

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)
Geerbt - Anwalt nötig?

Folgender Sachverhalt:

Ich bin Einzelkind, Eltern geschieden, Vater hat neu geheiratet, Frau bringt zwei Kinder mit in die Ehe, keine weiteren Kinder. Vater verstarb 2006 und hatte seine Frau als Alleinerbin eingesetzt. Diese ist nun auch verstorben. Die beiden Kinder der Frau und ich seien nun zu je 1/3 erbberechtigt. Wie erfahre ich nun vom Wert meines Erbes? Es besteht kein Kontakt zu den beiden anderen Kindern (Anschrift unbekannt). Kennt jemand das Procedere, oder bedarf es hier vorab anwaltlicher / notarieller Konsultation?

Wahrscheinlich handelt es sich um eine gängige Konstellation, ich würde mich dennoch über detailreiche Antworten von den Experten aus diesem großartigen Forum freuen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

1. Frage: Woher weißt du, dass du jetzt Erbe geworden bist ? Hat das Nachlassgericht dir eine Abschrift des Testamentes geschickt ?
Dann dort mal nachfragen. Vermutlich hat das Nachlassgericht die Adressen. Dann mit den anderen Miterben Kontakt aufnehmen.
2. Frage: ist das ein privates oder ein notarielles Testament ?


-- Editiert von salkavalka am 11.01.2019 08:33

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#2
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie SalkaValka richtig schreibt muß man zuerst wissen ob es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt. Hat die Ehefrau kein Testament hinterlassen und gibt es auch keinen Erbvertrag, wären wohl nur ihre beiden Töchter erbberechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wie erfahre ich nun vom Wert meines Erbes?


Indem man entsprechende Nachforschungen anstellt. Es gibt keine Auskunftstelle für Nachlasswerte und dummerweise sind auch die Miterben nicht zur Auskunft verpflichtet. Dennoch wäre die Miterben wohl die erste Anlaufstelle.Hilfreich ist es auch regelmäßig, die Wohnung der verstorbenen aufzusuchen und dort nach Hinweise auf bestehendes Vermögen zu suchen.

Zitat:
Es besteht kein Kontakt zu den beiden anderen Kindern (Anschrift unbekannt).


Die Daten der Miterben können ggf. über das Nachlassgericht in Erfahrung gebracht werden.

Zitat:
Kennt jemand das Procedere, oder bedarf es hier vorab anwaltlicher / notarieller Konsultation?


Ein konkretes Procedere gibt es da nicht. Wenn man jedoch einen Erbschein hat, bzw. ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, dann sind die Vertragspartner der Verstorbenen zur Auskunft verpflichtet. Zuerst kann man dann die Bank ausfindig machen, bei der die Verstorbene ihre Bankgeschäfte getätigt hat. Kontoauszüge geben dann häufig Aufschluss über bestehende Vermögenswerte.

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