Geerbte Verbindlichkeiten

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbte Verbindlichkeiten

Hallo zusammen,

Ich habe gestern Post von der Bundesagentur bekommen. Es soll Kindergeld zuruck gezahlt werden was meine Mutter für mich bekommen hat. Ich bin 1985 geboren, meine Mutter ist 2012 gestorben. Es lebt noch mein Vater der Ehepartner war und meine Halbschwester mütterlicherseits. Es geht um einen Betrag von mittlerweile 5100 Euro. Ich habe leider nie eine Erbschaft ausgeschlagen, da bei tot meiner Mutter klar war das mein Vater alles übernimmt aber es gab da nie was schriftliches. Ich war bis Januar 2012 in Ausbildung und habe dem Anschein nach zuviel Kindergeld bezogen.Soweit ich weiß hat meine Mutter sich zum Ende der damaligen Ausbildung bei der Familienkasse gemeldet, wo dann erst auffiel das zuviel gezahlt wurde, anscheinend kam es aber nie zu einer Zahlung. Wer ist nun dafür zuständig? Mein Vater zu 50 Prozent und meine Halbschwester und ich zu 25%?

Der ursprüngliche Betrag warten 3300 ca, wozu nun noch 1800 Euro Säumniszsuchläge dazu kommen.

Gibt es noch eine Möglichkeit da raus zu kommen?

Danke schon mal für Hilfe und Tipps.

-- Editier von Lars85 am 09.08.2017 16:54

-- Editier von Lars85 am 09.08.2017 17:01

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig per Testament als Alleinerben ein. In dem Fall wären Sie raus, denn der Alleinerbe erbt dann auch die Schulden allein. Also fragen Sie Ihren Vater doch erstmal, ob es ein Testament gab.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wie hoch war denn der Nachlasswert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich gab es nie einen Nachlass in Form von Geld. Lediglich ein paar Andenken in Form von persönlichen Gegenständen ohne großen materiellen Wert konnte ich mitnehmen. Es gab nie ein Testament. Meine Mutter verstarb mach kurzer Krankheit innerhalb von weniger als 3 Wochen. Mein Vater hat den gemeinsamen Haushalt und das gemeinsame Konto weitergeführt. Ein Vermögen gab es nie, da beide nur von einer kleinen Rente lebten. Das hinterlassene Sterbegeld wurde für Bestattungskosten verbraucht. Meine Halbschwester hat genauso nichts gewollt.

-- Editiert von Lars85 am 09.08.2017 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

In dem Fall kann die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB ) geltend gemacht werden. Im Ergebnis haften die Erben dann nur mit dem Wert des Nachlasses, jedoch nicht mit ihrem Privatvermögen.

Eine Nachlassinsolvenz wird in einem Fall wie diesem voraussichtlich mangels Masse abgelehnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich dieses Recht denn Wirksam umsetzen? Einfach mich auf dieses Recht bei der Familienkasse auf Postalischem Wege zitieren und mich drauf berufen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Habt ihr geprüft, ob der Bescheid richtig ist. Bei 3300 Euro wurde über einen recht langen Zeitraum zu viel Kg gezahlt ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube es geht um 1,5 Jahre. Ich war bei Beendigung der Ausbildung 26 1/2 und Sie hätte wohl nicht so lang das Geld beziehen dürfen. Eine Auflistung der Schuld hab ich angefordert aber mit der Anmerkung, dass ich noch nichts anerkenne. Im Brief stand lediglich die Summe und Säumniszsuchläge. Meine Mutter ging davon aus das es bis Ende der Ausbildung gezahlt werden müsste und wusste anscheinend von keiner Altersgrenze.

-- Editiert von Lars85 am 10.08.2017 07:01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ja, man kann sich erst einmal einfach auf dies Dürftigkeit berufen. Im Zweifel wird man aber nachweisen müssen, dass der Nachlass wirklich dürftig war. Eventuell vorhandene Werte aus dem Nachlass muss man trotz der Dürftigkeitseinrede herausgeben.

Wenn also z.B. ein Konto mit Guthaben von 500€ vorhanden war, dann hat die Familienkasse Anspruch auf diese 500€ unter der Voraussetzung, dass der Anspruch selbst berechtigt ist.

Hast Du vielleicht eine Ausbildungsvergütung oberhalb der damals noch geltenden Einkommensgrenze bekommen? Dass die Familienkasse einfach über die Altersgrenze hinaus Kindergeld bezahlt, halte ich für ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe damals Fachkraft für Lagerlogistik gelernt und etwa 670 netto in dritten Jahr verdient. Aber schon im eigenen Haushalt gelebt. Kann mir nicht vorstellen das es zuviel war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Einkommensgrenze lag im Jahr 2012 bei 8.004€. Mit 670€/Monat = 8.040€/Jahr hast Du die knapp überschritten. Wenn es noch Sonderzahlungen gab, kann die Überschreitung auch deutlich gewesen sein.

Leider gibt es beim Kindergeld den so genannten Fallbeileffekt, so dass bei einer Überschreitung um nur 1€ das Kindergeld komplett entfällt.

Allerdings müsste ich jetzt auch genauer nachschauen, ob man vom Nettoeinkommen noch Dinge in Abzug bringen kann.

-- Editiert von hh am 10.08.2017 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lars85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde nächste Woche einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen. Da ich zur Zeit in der Umschulung bin kann ich die Kosten alleine nicht tragen. Aber schon mal danke für die bisherige Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen