Hallo. Ich werde nicht so richtig schlau… Habe ein Hausanteil von meinem Vater geerbt, ihm gehörte 1/3 und je einem Onkel (sind 2) von mir 1/3. Ich brauche dieses Haus nicht und wir wollen dies beim Notar gegen einen gewissen Geldbetrag auf meine Onkels „umschreiben" lassen. Diese vermieten das Objekt auch schon seit 2 Monaten und ich will da einfach raus sein. Notartermin steht schon fest. Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen und ich bin raus oder muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc). Danke
Geerbtes Haus verschenken/übertragen
29. April 2024
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Frage vom 29. April 2024 | 20:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbtes Haus verschenken/übertragen
#1
Antwort vom 29. April 2024 | 20:47
Von
Status: Wissender (14937 Beiträge, 4573x hilfreich)
Hallo,
was ist das für eine Frage? Natürlich können sie dir direkt nach dem Termin das Geld auszahlen, sogar schon vorher (im Extremfall heute noch). Ob sie das auch sollten wäre die bessere Frage.
Bedenken musst du auch, das Grunderwerbsteuer anfallen wird, also nicht gleich alles ausgeben.
Stefan
#2
Antwort vom 29. April 2024 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (130340 Beiträge, 41515x hilfreich)
Zitat :Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen
Das könnten sie auch schon vor dem Termin. Können kann man ja vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Zitat :muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc)
Im Außenverhältnis ist man erst raus, wenn man nicht mehr Eigentümer ist.
Im Innenverhältnis ist man raus, so wie man es vertraglich vereinbart hat.
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#3
Antwort vom 30. April 2024 | 08:12
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat :Notartermin steht schon fest. Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen und ich bin raus oder muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc). Danke
Genau deshalb muss ein notarieller Vertrag geschlossen werden. Gezahlt wird dann. wie es im Vertrag vorgesehen ist.
#4
Antwort vom 30. April 2024 | 13:03
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat :Bedenken musst du auch, das Grunderwerbsteuer anfallen wird, also nicht gleich alles ausgeben.
Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an.
https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
#5
Antwort vom 30. April 2024 | 21:33
Von
Status: Wissender (14937 Beiträge, 4573x hilfreich)
Hallo,
Oh ja, stimmt, war mir gar nicht bewusst.Zitat:Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Das sollte man als kleinen Gestaltungsvorteil im Hinterkopf behalten.
Stefan
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