Geerbtes Haus verschenken/übertragen

29. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
go666466-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbtes Haus verschenken/übertragen

Hallo. Ich werde nicht so richtig schlau… Habe ein Hausanteil von meinem Vater geerbt, ihm gehörte 1/3 und je einem Onkel (sind 2) von mir 1/3. Ich brauche dieses Haus nicht und wir wollen dies beim Notar gegen einen gewissen Geldbetrag auf meine Onkels „umschreiben" lassen. Diese vermieten das Objekt auch schon seit 2 Monaten und ich will da einfach raus sein. Notartermin steht schon fest. Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen und ich bin raus oder muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc). Danke




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

was ist das für eine Frage? Natürlich können sie dir direkt nach dem Termin das Geld auszahlen, sogar schon vorher (im Extremfall heute noch). Ob sie das auch sollten wäre die bessere Frage.

Bedenken musst du auch, das Grunderwerbsteuer anfallen wird, also nicht gleich alles ausgeben.

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von go666466-42):
Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen

Das könnten sie auch schon vor dem Termin. Können kann man ja vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.



Zitat (von go666466-42):
muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc)

Im Außenverhältnis ist man erst raus, wenn man nicht mehr Eigentümer ist.
Im Innenverhältnis ist man raus, so wie man es vertraglich vereinbart hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

Zitat (von go666466-42):
Notartermin steht schon fest. Können mir die beiden sofort nach dem Termin das Geld überweisen und ich bin raus oder muss ich warten bis alles umgeschrieben ist (Grundbuch etc). Danke

Genau deshalb muss ein notarieller Vertrag geschlossen werden. Gezahlt wird dann. wie es im Vertrag vorgesehen ist.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8625 Beiträge, 4681x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bedenken musst du auch, das Grunderwerbsteuer anfallen wird, also nicht gleich alles ausgeben.

Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an.

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Oh ja, stimmt, war mir gar nicht bewusst.

Das sollte man als kleinen Gestaltungsvorteil im Hinterkopf behalten.

Stefan

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