Gegenleistung Geld

30. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Merain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenleistung Geld

Mutter hat zu Lebzeiten gebeten dass Tochter sich als sie krank wurde um sie kümmert. Mit pflegt und wäscht und essen machen alles was dazu gehört.
Tochter hat fast drei Jahre sehr viel Zeit bei Mutter verbracht. Mutter ist 2021 leider verstorben und Ehemann der Mutter also Vater der Tochter hat der Tochter von seinem Sparbuch auf das Sparbuch der Tochter 10.000 überweisen als Gegenleistung für die Zeit und Pflege und den Aufwand an der Mutter!

Heute ist Vater selber krank und gebrechlich, verfügt über nichts erspartes mehr und bekommt insgesammt 2000 Euro Rente!

Was passiert sollte Vater in den kommenden Jahren ins Pflegeheim oder betreute wohnen gehen mit dem überwiesenen Geld an die Tochter?
Zudem von den 10.000 Euro der Tochter auch schon ein grosser Teil weg gegangen ist?
Tochter hat vor Monaten ihren Job (selbstständig Künstlerin) verloren und bekommt Bürgergeld. Hat aber zuvor auch nicht besonders verdient.

Kann das Amt im Falle wenn Vater ins Heim oder betreute wohnen muss von der Tochter den Betrag (also die überwiesene Gegenleistung) zurück fordern?

Lieben Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

:forum:
Mit Erbrecht hat das nichts zu tun.



Zitat (von Merain):
Kann das Amt im Falle wenn Vater ins Heim oder betreute wohnen muss von der Tochter den Betrag (also die überwiesene Gegenleistung) zurück fordern?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Merain):
Was passiert sollte Vater in den kommenden Jahren ins Pflegeheim oder betreute wohnen gehen mit dem überwiesenen Geld an die Tochter?

Innerhalb von 10 Jahren kann es zurückgefordert werden. Wenn nicht mehr viel vorhanden ist und sie Bürgergeld erhalten, schaut das nicht gut aus. Dann wird das Sozialamt mehr bezahlen müssen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Merain):
Kann das Amt im Falle wenn Vater ins Heim oder betreute wohnen muss von der Tochter den Betrag (also die überwiesene Gegenleistung) zurück fordern?
Ja, das kann das Amt tun.
Ob die Tochter diese Summe dann tatsächlich zurückzuzahlen hat, ist jetzt fraglich.
So schlecht schauts für die Tochter nach bisheriger Schilderung nicht aus.

Wie alt ist denn der Vater und wer pflegt/betreut ihn jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Merain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vater ist 75 Jahre alt.
Zu ihm kommt drei Mal am Tag ein Pflegedienst der seinen Blutzucker misst.
Zudem bekommt er seine Rente und hat seit einiger Zeit eine Freundin die schwerst drogenabhängig ist! Wegen dieser Frau sie ist 46 Jahre alt hat er auch sein ganzes erspartes auf den Kopf gehauen was er hatte

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vater ist 75 Jahre alt.
Zu ihm kommt drei Mal am Tag ein Pflegedienst der seinen Blutzucker misst.
Zudem bekommt er seine Rente und hat seit einiger Zeit eine Freundin die schwerst drogenabhängig ist! Wegen dieser Frau sie ist 46 Jahre alt hat er auch sein ganzes erspartes auf den Kopf gehauen was er hatte

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Merain):
hat er auch sein ganzes erspartes auf den Kopf gehauen was er hatte
Vollkommen egal. Der Mann darf doch leben.

Du aber hast doch für die jetzt verarmte/bedürftige Tochter gefragt.
Die hat vor 2 Jahren von ihrem Vater 10.000,- erhalten.
Ob ein Sozialamt das irgendwann als Schenkung ansieht und zurückfordert, weiß man jetzt nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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