Hallo!
Zum Thema Grabpflege finde ich unterschiedliche Angaben.
Gehören die Kosten für die Grabpflege zu den Nachlaßverbindlichkeiten?
Ich weiß um die Friedhofverordnung und die Verpflichtung und so weiter... und finde hierzu Angaben, die aber nicht so sehr in die rechtliche Verpflichtung sondern mehr in die sozial-moralische Richtung gehen. Und das kann ich auch gut hören. Allerdings hört für mich die Moral auf, wenn jemand horrende Kosten für ein unbepflanztes mit Kieseln ausgelegtes Grab mehr an Kosten geltend macht, als wir mit einem wunderschön bepflanzten Grab haben...
Ich hoffe, daß meine Frage "trotzdem" allgemein genug ist.
Viele Grüße!!!
Gehören die Kosten für die Grabpflege zu den Nachlassverbindlichkeiten?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Verstehe ich es richtig: es gibt ein Grab, dieses Grab ist mit Kieseln belegt. Für dieses Grab möchte jemand (dauernd, über mehrere Jahre, einmalig?) Geld für die Pflege?
Hallo!
Ja, das ist wirklich so. Das Grab ist mit einer Umrandung aus farbigem Stein, mit einem farblich passenden Grabstein und eben dem Kies versehen. Es wird ein nicht unerheblicher Betrag im voraus für die Gesamtmietzeit des Grabes beansprucht.
Mir persönlich geht das zu weit. Bezogen auf den Nachlaß und die Nachverbindlichkeiten ("Schulden" vor dem Tod) ist die Grabausstattung mitsamt der Aufwendungen für Trauerfeier etc. viel zu teuer gewesen. Ich finde es unmöglich, daß die Leute bei der Konstellation Kind ist Erbe, Eltern des Verstorbenen nehmen Erbe komplett in Besitz, dann auch noch mehr Schulden schaffen. So "ich schöpfe jetzt einfach aus dem Vollen, sollen die doch sehen, wie sie klarkommen".
Viele Grüße
(heute ist kein guter Tag)
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War das Kind minderjährig, lohnt es sich, das Jugendamt einzuschalten. Ansonsten sei die Frage gestattet, warum das leibliche Kind sich nicht um die Beerdigung gekümmert hat.
Allerdings, dass was du beschreibst - Mietdauer und dafür Pauschalzahlung an den Friedhof ist ein normaler Vorgang, erkundige dich beim Friedhof, welche Kosten die dafür nehmen. Auch gibt es oft Vorschriften, wie der Grabstein und die Bepflanzung auszusehen hat (Friedhofsordnung).
Hallo!
Kind ist minderjährig.
Jugendamt lehnt Hilfe ab. Man sei dafür nicht mehr zuständig, nur zu Lebzeiten des betreffenden Elternteiles.
Die Gestaltung mit pflegeleichten Kieseln war Ermessensspielraum der Eltern.
Liegegebühren usw. sind nicht das Thema, sondern die horrenden Kosten für das Pflegen eines Grabes.
Gibt es irgendwo eine Richtlinie dafür? Ich denke in Richtung Finanzamt, wenn man die Kosten geltend macht... Ich finde zwar Hinweise, aber keine Werte.
Das ist alles ein Mist- ich weiß nicht was der Verstorbene dazu sagen würde, was jetzt so passiert...
Jeder soll eine würdige, aber auch angemessene Beisetzung haben, aber auch die entsprechende Würdigung in der darauf folgenden langen Zeit. Ich werde das Gefühl nicht los, daß sich hier einer schnell die Taschen füllen will, denn derjenige war auch schon zu Lebzeiten des Verstorbenen ein harmlos ausgedrückt sehr auf seinen Eigennutz bedacht und hat jede Gelegenheit genutzt, um auch auf Kosten anderer eine schnelle Mark zu machen...
Ja, wie gesagt, ich suche einen Wert, was man für die Pflege eines nicht bepflanzten Grabes pro Jahr ansetzen kann/darf.
Viele Grüße!!!
Vielleicht sollte der Sorgeberechtigte für das Kind das Erbe ausschlagen.
Höhe der jährlichen Grabpflege - einfach mal bei einem Blumenladen nachfragen, das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Hallo!
Das ist (leider) nicht mehr möglich. Die Konstellation hat sich im Nachgang als äußerst unglücklich herausgestellt und nun heißt es einfach, das Beste daraus machen.
Das mit dem Blumenladen ist eine Idee, vielleicht auch einfach mal den Bestatter ansprechen- sicherlich gibt es Leute, die das fremd vergeben.
Mit dem Wert ist es möglich, den Pflegeaufwand für ein unbepflanztes Grab in Relation zu setzen.
Mal nebenbei... der Aufwand kann nicht hoch sein, denn das, was an Unkraut wächst, das kann man "eben" beim Besuch entfernen. Etwas anderes zu sagen, wäre Kleinkrämerei. Besuch ist das Stichwort... ->wenn<- man es denn besucht.
Naja, ich telefoniere und frage beim FA selbst nach.
Mein nächstes Thema ist die Steuererklärung nach dem Todesfall und die Zuordnung der Kosten. Vielleicht an anderer Stelle in einem anderen Kino...
Viele Grüße!
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