Fall: Ein Ehepaar besitzt 2 Autos. Beide Wagen sind über den Mann versichert, da er beruflich bedingt einen günstigeren Tarif erhält.
Beide Wagen sind mit einem Kredit finanziert, und jeder zahlt den Kredit für das von ihm genutzte Auto ab.
Falls nun die Ehefrau verstirbt, gehört dann das nachweislich von ihr abgezahlte Auto in die Erbmasse?
-- Editiert von User am 5. Juni 2023 21:32
-- Editiert von User am 5. Juni 2023 21:32
Gehört PKW zur Erbmasse?
5. Juni 2023
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Frage vom 5. Juni 2023 | 21:32
Von
Status: Lehrling (1997 Beiträge, 1547x hilfreich)
Gehört PKW zur Erbmasse?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2023 | 23:01
Von
Status: Junior-Partner (5781 Beiträge, 2552x hilfreich)
Dazu fehlt die relevante Information, nämlich wer Eigentümer des Fahrzeuges ist.
#2
Antwort vom 6. Juni 2023 | 09:38
Von
Status: Unbeschreiblich (49264 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatDazu fehlt die relevante Information, nämlich wer Eigentümer des Fahrzeuges ist. :
Da die Frau die Kreditraten und mutmaßlich auch die Betriebskosten des PKW zahlt, spricht vieles dafür, dass sie auch Eigentümerin ist. Wenn sie Eigentümerin ist, dann gehört dann das nachweislich von ihr abgezahlte Auto in die Erbmasse.
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#3
Antwort vom 6. Juni 2023 | 12:49
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Wenn im Kaufvertrag der Ehemann als Käufer steht, wäre das aber nicht relevant.Zitat:Da die Frau die Kreditraten und mutmaßlich auch die Betriebskosten des PKW zahlt, spricht vieles dafür, dass sie auch Eigentümerin ist.
#4
Antwort vom 6. Juni 2023 | 13:09
Von
Status: Unbeschreiblich (49264 Beiträge, 17331x hilfreich)
ZitatWenn im Kaufvertrag der Ehemann als Käufer steht, wäre das aber nicht relevant. :
Doch, denn es ist anzunehmen, dass der Mann den PKW an die Frau gegen Übernahme der Darlehensverpflichtungen übereignet hat.
#5
Antwort vom 6. Juni 2023 | 13:37
Von
Status: Lehrling (1997 Beiträge, 1547x hilfreich)
Der Kaufvertrag ist nicht mehr aufzufinden, der Kauf ist schon ein paar Jahre her.
Im Darlehnsvertrag mit der Bank steht die Frau als Darlehnsnehmer.
#6
Antwort vom 6. Juni 2023 | 16:42
Von
Status: Student (2562 Beiträge, 408x hilfreich)
ZitatDer Kaufvertrag ist nicht mehr aufzufinden, der Kauf ist schon ein paar Jahre her. :
Im Darlehnsvertrag mit der Bank steht die Frau als Darlehnsnehmer.
Ändert nichts daran, dass man die Eigentumsverhältnisse klären muss, bevor man sagen kann, ob es Erbmasse ist oder nicht. Wie man das macht...nun...durch außergerichtliche Einigung mit den Erben oder durch Feststellungsklage. Denke sowohl die Erben als auch der überlebende Ehemann dürften ein ausreichendes Interesse an der Feststellung haben.
#7
Antwort vom 6. Juni 2023 | 20:17
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Ich wette, dass die Kreditverträge von beiden unterschrieben wurden.Zitat:Doch, denn es ist anzunehmen, dass der Mann den PKW an die Frau gegen Übernahme der Darlehensverpflichtungen übereignet hat.
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