Mein Schwiegervater hat einen ca. 500 qm großen Garten, welcher eigentlich sein Lebenswerk ist. Da er (der Schwiegervater) nicht mehr der Jüngste ist, fragte er meinen Mann (seinen Sohn), ob er den Garten übernehmen wolle. Will er. Nun sind noch 4 andere Geschwister da, zu denen mein Mann sehr guten Kontakt hat. Der Vater jedoch zu seinen 4 anderen Kindern überhaupt keinen.
Nun kann mein Mann sich sehr wohl denken, dass es Streit um den Garten geben wird, denn jedes der anderen 4 Geschwister wäre auch nicht abgeneigt, ihn zu übernehmen.
Wie lang und überhaupt geht eine Schenkung in die Erbmasse mit ein? Was wäre mit einem fiktiven Kaufvertrag? Welche Möglichkeiten gibt es noch, dass mein Mann seine Geschwister nicht auszahlen müsste? Der Garten hat einen geschätzten Wert von 10.000€.
Gehört der Garten zur Erbmasse?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



wenn es sein eigener (privatbesitz, eingetragen im grundbuch, ...) ist, geht der natührlich mit in die erbmasse hinein.
aber noch ist es ja nicht soweit, also kann dein schwiegervater mit dem garten machen was er will.
bei einer schenkung ( datum des grundbucheintrages! ) obliegt einer frist von 10 jahren.
d.h. erben können innerhalb dieser zeit im erbfall ansprüche stellen.( zb. pflichteilsergenzung)
dein mann könnte den garten einfach zu dem verkehrswert erwerben, aber nicht nur für einen euro;) , sondern zu dem ortsüblichen preis.
Problematisch ist das nur, wenn der Garten das überwiegende Vermögen Deines Schwiegervaters darstellt. Sollte Dein Schwiegervater noch weiteres Vermögen haben, das den Wert des Garten übersteigt, dann kommt auch innerhalb der 10-Jahresfrist kein Pflichtteilergänzungsanspruch in Betracht.
Eine Schenkung geht in die Erbmasse gar nicht ein, sondern nur in die Prüfung, ob ein Kind mindestens den Pflichtteil erhalten hat.
Beispiel 1: Wert des Gartens: 10.000€.
Wert des übrigen Vermögens: 25.000€
- Erbe jedes Kindes (1/5 von 25.000€) beträgt 5.000€
- Pflichtteil jedes Kindes (1/10 von 35.000€) beträgt 3.500€
Da der Erbteil höher als der Pflichtteil ist, gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Beispiel 2: Wert des Gartens: 10.000€.
Wert des übrigen Vermögens: 5.000€
- Erbe jedes Kindes (1/5 von 5.000€) beträgt 1.000€
- Pflichtteil jedes Kindes (1/10 von 15.000€) beträgt 1.500€
Da der Erbteil niedriger als der Pflichtteil ist, muss der Beschenkte innerhalb einer Frist von 10 Jahren die Differenz ausgleichen. Dein Mann müsste in diesem Fall also an seine Geschwister je 500€ zahlen.
Eine ganz andere Frage ist, ob und wie man späteren Erbstreitigkeiten vorbeugen will.
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