Guten Abend,
eine Mutter war vor zwei Jahren 80 Jahre alt und bereits (leicht) Dement. Die Mutter hat vier erwachsene Kinder. Es war damals abzusehen, dass eine Heimunterbringung unumgänglich werden würde. Die vier Kinder einigten sich, dass das Haus der Mutter verkauft werden solle. Das Geld sollte durch die älteste Tochter verwaltet und für die Zuzahlungen an das Heim verwendet werden. Sollte die Mutter sterben, sei der Rest unter den Kindern aufzuteilen. Das Ganze wurde schriftlich fixiert und von allen unterschreiben.
Die war mit dieser Regelung einverstanden, Darüberhinaus erteilte die Mutter der ältesten Tochter Vollmacht. Auch, dass diese das Haus verkaufen dürfe. Diese Vollmacht wurde NICHT durch einen Notar beurkundet.
Im August 2014 kam die Mutter ins Pflegeheim. Die Demenz ist weit fortgeschritten.
Die älteste Tochter will das Haus an die Tochter ihres Bruders verkaufen. Ein Notar will die nicht notariell erteilte Vollmacht der Mutter anerkennen. Es wurde ein Vertragsentwurf vom Notar gefertigt.
Die Mutter ist vor einigen Tagen verstorben, das Haus ist noch nicht verkauft, Es besteht kein Testament. Der Erbfall ist mithin eingetreten.
Die älteste Tochter ist der Meinung, sie könne das Haus nach wie vor verkaufen. Es bliebe ja alles vom Auszahlungsbetrag her gleich. Ganz offenbar sollen die anderen Geschwister "keine Nase" an dem Vertrag bekommen.
Ich bin der Meinung, dass es nicht so einfach geht. Auch wenn die älteste Tochter mit der Vermögenssorge für die Mutter vom Gericht betraut werden sollte (ist beantragt). Die Geschäftsgrundlage ist mit dem Tot der Mutter schlicht weggefallen. Der Verkauf kann m. E. nur bewerkstelligt werden, wenn alle Kinder beim Notar mit unterschreiben. Liege ich richtig?
Geht der Erbfall vor?
2. Juni 2015
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Frage vom 2. Juni 2015 | 21:58
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 754x hilfreich)
Geht der Erbfall vor?
#1
Antwort vom 3. Juni 2015 | 07:52
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat:IEin Notar will die nicht notariell erteilte Vollmacht der Mutter anerkennen.
Da die Vollmacht nicht der erforderlichen Form entspricht, ist das korrekt.
Zitat:Auch wenn die älteste Tochter mit der Vermögenssorge für die Mutter vom Gericht betraut werden sollte (ist beantragt). Die Geschäftsgrundlage ist mit dem Tot der Mutter schlicht weggefallen.
Das ist richtig.
Zitat:Der Verkauf kann m. E. nur bewerkstelligt werden, wenn alle Kinder beim Notar mit unterschreiben. Liege ich richtig?
Ein Kaufvertrag muss von allen Erben unterzeichnet werden. Da kein Testament vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt.
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